Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Zuständigkeit in den Bereichen Soziales und Gesundheit/Sozialpsychiatrischer Dienst
Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales dafür einzusetzen, dass die Zuständigkeit in den Bereichen Soziales und Gesundheit/Sozialpsychiatrischer Dienst einander angepasst werden, um zu erreichen, dass es eine gemeinsame Zuständigkeit in nur einem Bezirk gibt. Sinnvoll wäre, dass immer das Gesundheitsamt/Sozialpsychiatrischer Dienst des Bezirkes zuständig ist, bei dem auch die Zuständigkeit für den Kostenträger einer Maßnahme liegt.
Der Überweisung des Antrages in den Gesundheitsausschuss (ff) und den Sozialausschuss wird einstimmig zugestimmt. |
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