Auszug - Geltungsbereichsreduzierung: B-Plan XIV-47g ("Blütenachse")
Herr Groth erläutert, dass auf Grund der geltenden planungsrechtlichen Situation, der tatsächlichen Eigentums- und Nutzungsverhältnisse sowie der fachgesetzlichen Regelungen für Kleingartenanlagen für die zu reduzierenden Geltungsbereichsflächen kein Planerfordernis erkennbar ist. Das Planerfordernis beschränkt sich somit auf einen Bereich westlich des Buckower Dammes, der vorrangig als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Private Dauerkleingärten“ mit Zulässigkeit von Stellplätzen dauerhaft planungsrechtlich gesichert werden soll. Das bestehende Grundstück des Verbandshauses soll zukünftig als Fläche mit besonderem Nutzungszweck „Kleingartenverbands-haus“ planungsrechtlich gesichert werden. Der im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs XIV-47g liegende Einmündungsbereich des Hüfnerwegs in den Buckower Damm wird als Straßenverkehrsfläche festgesetzt, für die in diesem Bereich beginnende Grünverbindung der „Blütenachse“ ist eine Festsetzung als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Öffentliche Parkanlage“ vorgesehen.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
BVV-Büro Neukölln
Zimmer: A 201
- Tel.: (030) 90239-2386
- Tel.: (030) 90239-2359
- Tel.: (030) 90239-2307
- Fax: (030) 90239-3734
- E-Mail an die BVV Neukölln
Verkehrsanbindungen
-
U-Bahn
-
Bus
Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung
an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen
an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen