Auszug - B-Plan XIV-218 ("Glasower Str.") - Geltungsbereichsaufteilung
Herr BzStR Blesing erläutert das geplante Bauvorhaben zwischen Delbrückstraße und Glasower Straße, das den Anlass für die Geltungsbereichsteilung des Bebauungsplans XIV-218 in die Bebauungspläne XIV-218a und XIV-218b bildet.
Herr Wewer hält Wohnbebauung an dieser Stelle auf Grund des benachbarten Biergartens für problematisch. Herr BzStR Blesing teilt diese Auffassung nicht und verweist auf angrenzende, ebenso schützenswerte Nutzungen (u. a. Ricam-Hospiz). Herr Groth ergänzt, dass im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens eine Konfliktbewältigung unterschiedlicher Nutzungsansprüche erforderlich ist. Auf Nachfragen von Herrn Scharmberg und Herrn Jendralski teilt Herr Groth mit, dass entlang der Delbrückstraße eine zur westlichen Seite offene Blockrandbebauung entstehen soll, die die Bebauungstiefe und Traufhöhe der östlich angrenzenden Bebauung aufnehmen soll. Auf Nachfrage von Herrn Wewer ergänzt Herr Groth, dass eine Nachnutzung der ehemaligen Kaisers-Filiale durch eine Gemeinbedarfseinrichtung – bei einer Festsetzung als allgemeines Wohngebiet oder Mischgebiet – zulässig wäre. Eine Festsetzung als Fläche für den Gemeinbedarf komme hierfür nicht in Betracht. Auf Nachfrage von Herrn Biedermann teilt Herr Groth mit, dass der Bebauungsplan XIV-218a zügig zur Festsetzung gebracht werden soll.
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