Auszug - Identifikationsschilder von Ordnungsamtsmitarbeitern
Das Bezirksamt wird ersucht, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes mit Identifikationsschildern auszustatten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes haben die Möglichkeit, zwischen Namensschild und Identifikationsnummer frei zu entscheiden.
Der Antrag wird gem. § 39 Ziff. 3 GO der BVV Neukölln von Berlin auf die nächste ordentliche Sitzung vertagt.
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