Tagesordnung - 19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen  

 
 
Bezeichnung: 19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen
Datum: Do, 14.06.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:10 - 20:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Begrüßung und Annahme der Tagesordnung      
Ö 2  
Protokollabstimmung - 16., 17. und 18. Sitzung      
Ö 3  
Neu- und Erweiterungsbauten      
Ö 4  
Soziale Stadt: Neuköllner Quartiersmanagementgebiete - Senatsentscheidung      
Ö 5  
Bauvorhaben ehem. Güterbahnhof Neukölln/Ringbahnstraße - Ergebnis Workshop      
Ö 6  
B-Plan 8-86 ("Glasower Straße - Ost") - Aufstellung des Bebauungsplanes u. B-Plan XIV-185fb ("Glasower Straße/Juliusstraße") - Geltungsbereichsreduzierung      
Ö 7  
B-Plan 8-83 ("Schul- und Sportstandort Koppelweg") - Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung      
Ö 8  
Verlängerung der Veränderungssperre XIV-24/31 für die Grundstücke mit der Lagebezeichnung Lahnstraße 33A, Naumburger Straße 33 im Bezirk Neukölln - Beratung vor Beschlussfassung der BVV      
Ö 9  
Erneute Verlängerung der Veränderungssperre XIV-60/29 für die Grundstücke mit der Lagebezeichnung Buckower Damm 50 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz - Beratung vor Beschlussfassung der BVV vorbehaltl. Beschlussfassung durch BA      
Ö 10  
Einstellung von Bebauungsplanverfahren - B-Plan XIV-178 ("Britzer Damm / Germaniapromenade") - B-Plan XIV-252 ("Mainzer Straße / Sasarsteig") - B-Plan 8-63 ("Hasenheide 74")      
Ö 11  
Bebauung ehemaliger Güterbahnhof Neukölln  
Enthält Anlagen
0617/XX  
Ö 12  
Lärmprognose in belasteten Gebieten  
Enthält Anlagen
0611/XX  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss für Straßen, Grünflächen und Ordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Änderung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, für die Bereiche der Weserstraße und Herrfurthstraße sowie ihrer querenden Nachbarstraßen ein Angebot über eine Prognoseberechnung für Lärmimmissionen einzuholen, soweit in den Straßenabschnitten Außengastronomiegenehmigungen vorliegen und eine weit entwickelte touristische Infrastruktur und/oder entsprechenden Beherbergungsbetrieben ansässig sind, welche Lärm verursachen können. Die Berechnungen sollen ein realistisches Abbild der Lärmemissionen darstellen, welche durch genehmigte Außengastronomie und deren Besucher*innen entstehen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen empfiehlt dem federführenden Ausschuss r Straßen, Gnflächen und Ordnung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Ursprung: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, für die Bereiche der Weserstraße und Herrfurthstraße sowie ihrer querenden Nachbarstraßen eine Prognoseberechnung für Lärmimmissionen zu erstellen, soweit in den Straßenabschnitten Außengastronomiegenehmigungen vorliegen und eine weit entwickelte touristische Infrastruktur und/oder entsprechenden Beherbergungsbetrieben ansässig sind, welche Lärm verursachen können. Die Berechnungen sollen ein realistisches Abbild der Lärmemissionen darstellen, welche durch genehmigte Außengastronomie und deren Besucher*innen entstehen.

 

-Schlussbericht-

 

In Erfüllung des Beschlusses haben sowohl das Umwelt- und Naturschutzamt, als auch das Ordnungsamt zur Konkretisierung von Art und Umfang einer Lärmprognose mehrere Begehungen der Weserstraße, der Herrfurthstraße und deren Nachbarstraßen durchgeführt. Ziel der Begehungen war es, den Bestand an Gastronomie und Außengastronomie sowie deren regelmäßige Öffnungszeiten zu erfassen, um so zunächst zwei Anbietern eine belastbare Grundlage für die Erstellung von Angeboten zur Verfügung zu stellen. Im Ergebnis wurden durch das Umwelt- und Naturschutzamt - unter Berücksichtigung der im Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz vom 20. Juni 2019 erbetenen Ergänzung und Erweiterung - zwei Angebote (Varianten) mit unterschiedlichen Untersuchungsgebieten ausgewählt:

 

Variante 1:

Schalltechnische Untersuchung zu den Außengastronomien entlang der Herrfurthstraße sowie Weserstraße in Berlin-Neukölln und deren Auswirkungen auf die Nachbarschaft unter Beachtung der Richtwerte der TA Lärm.

 

Variante 2:

Schalltechnische Untersuchung zu den Außengastronomien entlang der Herrfurthstraße sowie Weserstraße in Berlin-Neukölln einschließlich der querenden Nachbarstraßen und deren Auswirkungen auf die Nachbarschaft unter Beachtung der Richtwerte der TA Lärm.

 

Die Kosten für die Variante 1 liegen im niedrigen fünfstelligen Bereich. Variante 2 ist rund 6.000 Euro teurer.

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 14. Oktober 2019

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

   
    25.04.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 14.7 - überwiesen
   

Der Antrag wird in den Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz überwiesen.

   
    14.05.2018 - Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz
    Ö 4 - gegenstandslos
   

Antrag 0611/XX „Lärmprognose…“ Bezirksstadtrat Eberenz erläuterte eingangs, dass das Thema Lärmminderung und Lärmschutz direkt in das Dickicht verschiedener behördlicher Zuständigkeiten und komplexer gesetzlicher Vorgaben führe. Es waren mehrere Anwohnende insbesondere durch gastronomische Nutzung besonders lärmbelasteter Gebiete Nordneuköllns anwesend, die ihre Situation darstellten, worauf sich mit Ausschussmitgliedern und der Verwaltung eine intensive Diskussion entfaltet. Da als ein wesentliches Ergebnis dieser Diskussion und Erläuterungen durch die Verwaltung sich ergab, dass die Zuständigkeit für die in Rede stehenden Lärmbelastungen beim Ordnungsamt und nicht beim Umwelt- und Naturschutzamt liegt, wurde einstimmig beschlossen, den Antrag von Herrn Dr. Hoffmann an den Ältestenrat zurückzugeben mit der Empfehlung, diesen federführend an den SGO-Ausschuss zu überweisen und den UmNat-Ausschuss mitberatend zu beteiligen.

   
    23.05.2018 - Ältestenrat
    N 1 - überwiesen
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    11.06.2018 - Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz
    Ö 4 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Zur Drucksache 0611/XX möchte die CDU Fraktion einen Änderungsantrag stellen, so dass aus dem ursprünglichen Antrag ein Prüfauftrag wird:

 

„Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob für die Bereiche der Weserstraße und Herrfurthstraße sowie der querenden Nachbarstraßen eine Prognoseberechnung für Lärmemission möglich ist…

 

Bezirksstadtrat Eberenz merkt an, dass für eine zuverlässige Prognose für die Entwicklung irgendeines Phänomens, sei es Lärm oder irgendetwas anderes, es definierter Parameter bedarf, auf die man sich beziehen und die man extrapolieren kann. Die Frage ist, ob in Bezug auf die gewünschte Lärmprognose im genannten Gebiet solche Parameter angegeben werden können. „Ohne fixe Parameter, die man extrapolieren kann, keine zuverlässige Prognose“. Es handelt sich dabei um ein methodisches Problem.

 

Herr Berg vom Institut für Lärmbewertung wendet ein, dass verschiedene Lärmparameter in Katalogen zur Verfügung stehen.

In Bezug auf die Kosten für ein Lärmgutachten, wie das geforderte, wird festgestellt, dass sie im wohl im oberen 4-stelligen Bereich liegen.

 

Der Änderungsantrag wird mit acht zu vier Stimmen abgelehnt. Der Ursprungsantrag wird mit acht zu vier Stimmen angenommen. Es gab zwei Stimmenenthaltungen.

 

Herr Szczepanski wird die Beschlussempfehlung an das BVV-Büro bzw. den federführenden Ausschuss (SGO) weitermelden.

   
    14.06.2018 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen
    Ö 12 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Herr Laumann begründet kurz den Antrag, der im hiesigen Ausschuss mitberatend erörtert wird. Mit dem Antrag wird der Tourismus nicht als solches kritisch betrachtet, sondern mit diesem soll eine rationale Grundlage für das weitere Vorgehen geschaffen werden.

 

Für Herrn Wittke wäre es sinnvoll, wenn objektives Zahlenmaterial zur Verfügung gestellt werden könnte. Lärm und was als Lärm aufgefasst wird, ist immer eine individuelle Empfindung, gleichwohl würde die Gruppe der FDP in der BVV dem Antrag zustimmen.

 

Da keine weiteren Redebeiträge angemeldet werden, wird über den Antrag abgestimmt und diesem in der Folge bei einer Enthaltung mehrheitlich zugestimmt.

   
    12.09.2018 - Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung
    Ö 6 - vertagt
   

Das Ordnungsamt verfügt weder über die (Ingenieurs-)Kompetenz eine "Prognoseberechnung für Lärmimmissionen" zu erstellen noch ist es technisch oder finanziell für die erforderlichen Messungen ausgestattet. Folglich könnte ein Lärmgutachten nur durch eine externe Fachfirma im Auftrag des Amtes für Umwelt und Natur erbracht werden. Hierfür sind mit Kosten im oberen 4-stelligen Bereich zu rechnen.

 

Dem Bezirksamt erschließt sich nicht, welchen konkreten Nutzen eine derartige aufwändige und kostspielige Lärmprognose für die Anwohnerschaft oder die Verwaltung mit sich bringen würde. Eine gebietsbezogene (allgemeine) Lärmprognose versetzt die Verwaltung nicht zwingend in die Lage, etwaige (die im Grundgesetz garantierte Gewerbefreiheit einschränkende) Regelungen – über die bestehenden gesetzlichen Regelungen hinaus - rechtssicher zu erlassen.

 

Auch wäre es nicht verhältnismäßig, die Gewerbefreiheit aller Gastronomen in dem Gebiet wegen ein paar Störern einzuschränken. Das war im Übrigen auch der Grund, warum die zunächst vorgesehene Sperrstunde in der Simon-Dach-Straße letztendlich doch nicht beschlossen wurde.

 

Der Ausschuss spricht sich dafür aus, dass das Bezirksamt die Kosten einer Lärmstudie auf wissenschaftlicher Basis ermittelt für die Weserstraße zwischen Reuter- und Pannierstraße.

 

Herr Korbjuhn gibt zu bedenken, dass dies eine willkürliche Gebietsfestlegung ist. Im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes ist es nicht nachvollziehbar, warum ein Lokal um die Ecke in der Panierstraße nicht in Betracht gezogen werden soll, sondern nur die Läden in dem genannten Bereich. Dies lässt die rechtliche Durchsetzbarkeit von etwaigen Maßnahmen sehr bezweifeln.

 

Der Antrag wird zurückgestellt. Eine erneute Behandlung im Ausschuss erfolgt nach Mitteilung der antragstellenden Fraktion.

   
    23.01.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.10 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Der Ausschuss für Straßen, Grünflächen und Ordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, für die Bereiche der Weserstraße und Herrfurthstraße sowie ihrer querenden Nachbarstraßen ein Angebot über eine Prognoseberechnung für Lärmimmissionen einzuholen, soweit in den Straßenabschnitten Außengastronomiegenehmigungen vorliegen und eine weit entwickelte touristische Infrastruktur und/oder entsprechenden Beherbergungsbetrieben ansässig sind, welche Lärm verursachen können.

Die Berechnungen sollen ein realistisches Abbild der Lärmemissionen darstellen, welche durch genehmigte Außengastronomie und deren Besucher*innen entstehen.

 

Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der LINKEN, der Gr. FDP und der Fraktionslosen Babilon, Kapitän und Zielisch gegen die Stimmen der AfD beschlossen.

   
    27.11.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 15.5 - vertagt
   

vertagt

   
    04.12.2019 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 4.40 - vertagt
   

vertagt

   
    22.01.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.12 - vertagt
   

vertagt

   
    26.02.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 9.11 - vertagt
   

vertagt

   
    09.03.2020 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 4.8 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   

In Erfüllung des Beschlusses haben sowohl das Umwelt- und Naturschutzamt, als auch das Ordnungsamt zur Konkretisierung von Art und Umfang einer Lärmprognose mehrere Begehungen der Weserstraße, der Herrfurthstraße und deren Nachbarstraßen durchgeführt. Ziel der Begehungen war es, den Bestand an Gastronomie und Außengastronomie sowie deren regelmäßige Öffnungszeiten zu erfassen, um so zunächst zwei Anbietern eine belastbare Grundlage für die Erstellung von Angeboten zur Verfügung zu stellen. Im Ergebnis wurden durch das Umwelt- und Naturschutzamt - unter Berücksichtigung der im Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz vom 20. Juni 2019 erbetenen Ergänzung und Erweiterung - zwei Angebote (Varianten) mit unterschiedlichen Untersuchungsgebieten ausgewählt:

 

Variante 1:

Schalltechnische Untersuchung zu den Außengastronomien entlang der Herrfurthstraße sowie Weserstraße in Berlin-Neukölln und deren Auswirkungen auf die Nachbarschaft unter Beachtung der Richtwerte der TA Lärm.

 

Variante 2:

Schalltechnische Untersuchung zu den Außengastronomien entlang der Herrfurthstraße sowie Weserstraße in Berlin-Neukölln einschließlich der querenden Nachbarstraßen und deren Auswirkungen auf die Nachbarschaft unter Beachtung der Richtwerte der TA Lärm.

 

Die Kosten für die Variante 1 liegen im niedrigen fünfstelligen Bereich. Variante 2 ist rund 6.000 Euro teurer. Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 14. Oktober 2019

 

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

 

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

Kenntnis genommen

Ö 13  
Mitteilungen der Verwaltung - Stand Bauvorhaben Karl-Marx-Str. 179 - Stand Geschäftsstelle für Schulbau in Neukölln - Stand WBS-Anträge Maybachufer 40 – 42/Manitiusstr. 17 - 19      
Ö 14  
Verschiedenes - Räumung Bornsdorfer Str. 37b      
Ö 15  
Nächste Sitzung (Zusatztermin o. 13. September 2018)      
               
 
 

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