Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Bauvorhaben ehem. Güterbahnhof Neukölln/Ringbahnstraße - Ergebnis Workshop
Die Vorsitzende leitet den Tagesordnungspunkt ein und verweist für eines der größten Bauprojekte im Bezirk (500 bis 700 Wohneinheiten, Hochhaus 60m) auf die Beratungen im Baukollegium Berlin und das durchgeführte Workshopverfahren.
Herr Groth gibt als Diskussionsgrundlage zunächst kurz den aktuellen Stand aus dem Workshopverfahren wieder, welches hier bereits vorgestellt wurde. Dieses war Grundlage für die Überarbeitung der Entwürfe, welche ebenfalls kurz vorgestellt werden. Auf Empfehlung des Baukollegiums erfolgte eine Reduzierung auf vier Innenhöfe, die städtebauliche Betonung in der Höhe bleibt bestehen. Die GFZ wird unter 4,0 liegen. Insgesamt stellen die Änderungen für ihn eine wesentliche Verbesserung zu den ursprünglichen Planungen dar.
Die Beteiligungen der Behörden im Bebauungsplanverfahren befinden sich in der Vorbereitung. Da der Zeitplan für den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages bis zum 31.07.2018 nicht mehr gehalten werden kann, wird sich der Anteil förderfähiger Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen aufgrund der Änderungen im Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung von 25% der Wohneinheiten auf 30 Prozent der Geschossfläche erhöhen.
Am 21.06.2018 wird es ab 17.00 Uhr auf dem Gelände eine weitere Informationsveranstaltung geben, auf der u.a. die Entwürfe vorgestellt werden und der Bauherr befragt werden kann. Herr BzStR Biedermann ergänzt, dass es sich um keine bezirkliche Veranstaltung handelt.
Herr Laumann fragt aufgrund der geschlossenen Höfe nach den Rettungswegen. Das Rettungswegekonzept führt durch die Ringbahnstraße, wie Herr Groth kurz erläutert. Die Gebäude in Richtung Hertabrücke werden zwei Geschosse höher gebaut. Dies war ursprünglich schlanker geplant, fügt sich jedoch gut in die gesamte Betonung ein (Frage von Herrn Scharmberg). Frau Krotter erkundigt sich zur Anzahl der vorgesehenen Wohneinheiten und wie viele davon mietpreisgebunden sein werden. Dies kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden, wie Herr Groth ausführt. Die Anzahl der Wohneinheiten setzt der Bezirk nicht fest, diese ist flexibel, etwa 500 Wohneinheiten sind vorstellbar. Das System für geförderte Wohnungen stellt sich derzeit, wie erläutert, gerade um. Ob die anderen Wohnungen letztlich zur Miete oder als Eigentum vermarktet werden, kann der Bezirk nicht festlegen. Vor Beginn der öffentlichen Beteiligung wird der städtebauliche Vertrag in der “Hülle“ geschlossen. Erst durch den konkreten Bauantrag wird zu sehen sein, wie viele Wohneinheiten tatsächlich entstehen sollen (Nachfrage Frau Krotter ab wann Anzahl bekannt sein wird). Die Vorsitzende möchte wissen, was im städtebaulichen Vertrag festgeschrieben werden wird. Herr Groth erläutert daraufhin das Instrument, welches nunmehr 30% verbindlich für geförderten Wohnraum vorschreibt. Dies ist mehr als bisher. Herr Kontschieder erkundigt sich zum Parkhaus/Tiefgaragen. Die Planungen für zwei Tiefgaragen werden, wie Herrn Groth ausführt, im Zuge des B-Plan-Verfahrens durch ein Verkehrsgutachten geprüft, die Ringbahnstraße soll nicht verbreitert werden.
Die Vorsitzende erwartet bei Vorliegen des städtebaulichen Vertrags als auch des B-Plans entsprechende Informationen und schließt den Tagesordnungspunkt. |
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