Fragen zum Übergang Kita-Grundschule

Wie geht Einschulung?

Eltern müssen ihr Kind stets an der Einzugsgrundschule anmelden, unabhängig von der Wunsch-Schule, möglichem Förderbedarf oder einem Wunsch auf Rückstellung.
In der Broschüre: Schulanmeldung so geht’s! Finden Sie Informationen und Tipps für Eltern zum Schulbeginn:

Wieso muss die Kita Eltern beraten?

Kinder und Eltern stehen vor der Aufgabe, den Übergang von der Kita in die Schule zu bewältigen und ein neuer Lebensabschnitt beginnt. Pädagog:innen aus Kita und Schule begleiten den Übergang, der weit vor dem ersten Schultag beginnt. Im günstigsten Fall wird der Übergang von Eltern wie auch Kindern als Entwicklungsimpuls verstanden und das Vertrauen in die eigenen Kräfte wird gestärkt. Der Leitfaden – Gesund von der Kita in die Schule: Kinder und Familien im Übergang begleiten – gibt ihnen eine gute Orientierung und viele Anregungen, um mit Eltern ins Gespräch zu kommen und den Übergang verstehbar zu machen.

Wie funktioniert die ESU – Einschulungsuntersuchung?

Der KJGD – Kinder- und Jugendgesundheitsdienst- führt die Einschulungsuntersuchung durch:

Wofür ist der ESU-Fragebogen, den die Kita erhält?

Sie erhalten jährlich vom KJGD den ESU-Fragebogen zugeschickt

Er dient
  • als Möglichkeit, die wichtige Kitaperspektive in die ESU einzubringen
  • als Gesprächsanlass mit Eltern zum Übergang Kita-Schule
  • als sinnvolle Grundlage die ESU durch den KJGD bedarfsgerecht zu priorisieren.

Dadurch steht Ihnen als Kita mehr Zeit zur Klärung von Fragen zur Verfügung. Insbesondere bei Abwägung einer Schulrückstellung erhalten sie eine weitere Expertise als Entscheidungsgrundlage. Mögliche Hilfen können frühzeitig eingeleitet werden.

  • Fragebogen Einschulung

    PDF-Dokument (20.9 kB) - Stand: 2025

Wie funktioniert eine Schulrückstellung?

Der Antrag auf Schulrückstellung wird ausschließlich durch die Sorgeberechtigten gestellt, bei Schulanmeldung.
Wichtig! Die Kita geht so früh wie möglich mit den Eltern ins Gespräch. Spätestens beim Entwicklungsgespräch das Thema Einschulung aufnehmen (ca. 1 Jahr vor Einschulung). Wird eine Schulrückstellung angedacht, schreibt die Kita eine fachliche Stellungnahme

  • Verfahren Schulrückstellung

    PDF-Dokument (2.3 MB) - Stand: 2025

Was kann ich tun, wenn Uneinigkeit oder Unsicherheit bei der Schulrückstellung besteht?

  • Kita-ESU-Fragebogen ausfüllen damit ESU priorisiert stattfindet und Kita-Perspektive aufgenommen wird. Dadurch erhält Kita einen zusätzlichen Blick von außen zur weiteren Abwägung der Entscheidung und hat mehr Zeit, notwendige Hilfen einzuleiten.
  • Zusätzlich unabhängige Meinung einholen wie z.B. über Kita-Fachberatung, EFB
  • Große Helfer:innenrunde einberufen, um alle Perspektiven gut abzuwägen
  • Fallwerkstatt nutzen: neuer Flyer in Arbeit

Bei bestehender Uneinigkeit zur Schulrückstellung muss Kita laut RV Tag den Platz vorhalten, wenn Kita bis zum 30.04. des Einschulungsjahres durch die Eltern über die Rückstellungsentscheidung des Schulamtes informiert wurde.

Wer berät die Kita oder Eltern in medizinischen Fragen?

Das macht der KJGD:

Wann brauche ich eine Schweigepflichtentbindung?

Bei individuellen, kindbezogenen Anfragen Schweigepflichtentbindung der Eltern einholen!

Ein Kind hat eine Behinderung, wer muss davon wissen?

Liegt eine medizinische Diagnostik über eine Behinderung vor und/oder die Beschulung wird in einer Schule mit Förderschwerpunkt oder einer Sonderpädagogischen Kleinklasse von den Eltern gewünscht, dann mit der Schulanmeldung gleichzeitig Antrag auf Förderbedarf stellen und alle vorhandenen Unterlagen zum Kind wie z.B. Diagnostik, Berichte, mitbringen. Die Einzugsschule bezieht SIBUZ ein, wenn zusätzliche Ressourcen beantragt werden müssen.

Warum ist es sinnvoll, dass Sorgeberechtigte die Verlängerung des Integrationsstatus bei der ESU für das erste Schulhalbjahr/Schuljahr ansprechen?

Sinnvoll ist die Verlängerung des I-Status bis in das erste Schulhalbjahr/Schuljahr hinein, weil dadurch zusätzliche Ressourcen für das Kind im eFöB-Bereich (ergänzende Förderung und Betreuung vor und nach der Unterrichtsszeit, Hort) zur Verfügung gestellt werden können.
Die Eltern sollten dies bei der ESU ansprechen. Die Ärzt:innen beraten die Eltern dazu und stellen die Bescheinigung aus. Einen gesonderten Vordruck/Antrag dazu gibt es nicht. Es ist trotzdem von Vorteil auch mit der Schule über eventuelle Förderbedarfe im Vorfeld zu sprechen, damit diese sich entsprechend vorbereiten kann.

Welche Möglichkeiten der Beschulung und Schulformen für Kinder mit Förderbedarf gibt es?

Empfehlung Broschüre: In welche Schule soll mein Kind mit Behinderung gehen? Herausgeber EbE (Eltern beraten Eltern):

Wann ist es sinnvoll, das SIBUZ - Schulpsychologisches und Inklusionspädagogisches Beratungs- und Unterstützungssystem einzubeziehen?

Grundsätzlich: Bei bekannten starken Beeinträchtigungen (Autismus, Geistige Behinderung, Sinnesbeeinträchtigung) muss zur Feststellung eines Sonderpädagogischen Förderbedarfs eine medizinische Diagnostik vorliegen, um einen entsprechenden Antrag durch die Schule stellen zu können.
Für eine zusätzliche Unterstützung im Freizeitbereich (Ergänzende Förderung und Betreuung) muss eine entsprechende Paragrafenzuordnung (durch den KJPD/KJGD) vorliegen.
Damit die Schule einen Antrag auf Schulische Inklusionsassistenz (Schulhelfer) stellen kann, muss in den meisten Fällen sowohl der Sonderpädagogische Förderbedarf als auch eine §-Zuordnung vorliegen. Da Antragsverfahren lange dauern, sollten spätestens mit Beginn des Vorschuljahres alle Unterlagen vorliegen und bei der Schulanmeldung durch die Eltern vorgelegt werden.

  • bei Beratungsbedarf darüber hinaus, Unsicherheiten bezüglich der Einschulung, der Reife des Kindes und der Schullaufbahn
  • bei Unterstützungsbedarf bei Gesprächen mit Erziehungsberechtigten zu Themen rund um die Einschulung
  • bei Fragen zur Vorschulischen Sprachförderung für Kinder mit nichtdeutscher Herkunftssprache

Weitere Informationen beim SIBUZ

Kann sich die Kita direkt an das SIBUZ wenden?

Nachdem Sie alle kitaeigenen Unterstützungssysteme ausgelotet haben wie z.B. Kita-Fachberatung oder Fallwerkstatt und Fragen offen sind, dann können Sie sich an das SIBUZ wenden. Das SIBUZ berät Sie zu Ihren Fragen und kommt auch Vorort in die Kita.

Wird erst aktiv mit/nach Schulanmeldung, Beratung auch vorher möglich.
Erreichbarkeit: Sekretariat: 030 90249 1801
Email: 08sibuz@senbjf.berlin.de

Wann ist es sinnvoll, dass Eltern SPZ/KJA hinzuzuziehen?

Die Diagnose muss deutlich vorab vorliegen. Die/das behandelnde KJA/SPZ berät in allen Fragen zur Einschulung: Welche Schulformen und mögliche Schulrückstellung ja/nein.

Wen kann die Kita einbeziehen, um Sorgeberechtigte auf den Wegen zur Einschulung zu unterstützen?

  • Stadtteilmütter: Sie sind wichtige Ansprechpartnerinnen für Familien, nehmen eine wichtige Brückenfunktion ein und können den Zugang zu Hilfs- und Unterstützungsangeboten im Sozialraum erleichtern. Sie stellen Kontakte zu Behörden her, sie sind Teil des Neuköllner Netzwerkes und bieten Orientierung im hiesigen Versorgungssystem
  • EFB – Erziehungs- und Familienberatung:
    Standort Nord, Mittelbuschweg 8, Tel.: 90239 – 4600
    Standort Süd, Britzer Damm 93, Tel.: 90239 -1355
  • SIBUZ: Sekretariat: 030 90249 1801 ; Email: 08sibuz@senbjf.berlin.de
  • KJGD
  • Stadtteilmütter Gebietszuständigkeiten

    PDF-Dokument (287.5 kB) - Stand: 2025