Fragen zur Inklusion und Teilhabe

Ich mache mir Sorgen um die Entwicklung eines Kindes – Wie ist das Vorgehen?

  • Austausch im Team und Zusammentragen der Beobachtungen
  • Einbeziehen der Fachberatung oder anderer Unterstützungsmöglichkeiten des Trägers
  • Beobachtungsbogen als unterstützende Grundlage nutzen (s. Download)
  • Gespräch(e) mit den Eltern führen (Leitfaden siehe Download)
  • Nach Bedarf kann zur Vorbereitung und/oder zur Begleitung dieses sensiblen Gesprächs der Heilpädagogische Fachdienst – Kiebitze- unterstützend angefragt werden. (Flyer HPFD siehe Download)
  • Beobachtungen zur Feststellung des (wesentlich) erhöhten Förderbedarfs in der Kindertagesbetreuung

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  • Leitfaden für ein Elterngespräch

    PDF-Dokument (140.7 kB) - Stand: 225

  • Heilpädagogischer Fachdienst

    PDF-Dokument (514.5 kB) - Stand: 225

Wie wird der Antrag auf den erhöhten Förderbedarf (A-Status) gestellt?

Beobachtung, Beratung und Austausch im Team/Träger und Elterngespräche weisen auf einen notwendigen Förderbedarf hin:
Alle benötigten Antragsunterlagen und Hinweise wie eine Checkliste und Flussdiagramm finden Sie hier.

Folgende Unterlagen werden bei der Fachstelle Kitaförderung Neukölln eingereicht:
  • “Antrag auf Feststellung zusätzlicher sozialpädagogischer Hilfe gem. § 6 KitaFöG” (Eltern und Kitaleitung füllen ihn gemeinsam aus)
  • Kopie der „Fachärztlich-gutachtlichen Stellungnahme für eine Personenkreiszuordnung gemäß § 2 Abs. 1 SGB IX“
    —> Wenn keine Personenkreiszuordnung vorliegt machen die Eltern parallel zum Antrag einen Termin beim KJGD, für den Termin benötigen sie: „Beobachtungen zur Feststellung des (wesentlich) erhöhten Förderbedarfs in der Kindertagesbetreuung“ (von der päd. Fachkraft ausgefüllt) / Beobachtungsbogen und Kopie Schweigepflichtsentbindung
  • Kopie Schweigepflichtentbindung (mit Eltern/Personensorgeberechtigten besprechen und bei Einverständnis unterschreiben lassen (z.B. für KJGD, Fachstelle Kitaförderung und ggf. weitere Dienste/Personen).

Was ist eine sogenannte Personenkreiszuordnung und wer stellt sie aus?

Die rechtliche Grundlage für den Erhalt eines I-Status ist eine fachärztlich-gutachterliche Stellungnahme für eine Personenkreiszuordnung gemäß § 2 Abs. 1 SGB IX
Für die Überprüfung der Zuordnung zum Personenkreis ist der KJGD die erste Anlaufstelle.

Ab wann erhält die Kita die Personalzuschläge?

Die Personalzuschläge werden ab dem Monat, in welchem Ihr Antrag bei der Fachstelle Kitaförderung eingegangen ist, finanziert. Ab diesem Zeitpunkt muss das Kind die zusätzliche Förderung erhalten.

Wie wird der Antrag auf wesentlich erhöhten Förderbedarf (B-Status) gestellt?

Der erhöhte Förderbedarf (A-Status) liegt vor, aber reicht nicht aus. Die nötige Förderung und Begleitung im Alltag an Umfang und Intensität, Beobachtungen, Gespräche mit Team/ Fachberatung, Arztberichte & Befunde weisen auf einen wesentlich erhöhten Förderbedarf des Kindes hin. Es werden Gespräche mit den Sorgeberechtigten geführt und diese stellen den Antrag auf Feststellung des wesentlich erhöhten Förderbedarfs.
Alle benötigten Antragsunterlagen und Hinweise wie eine Checkliste und Flussdiagramm finden Sie hier.

Folgende Unterlagen werden bei der Fachstelle Kitaförderung eingereicht:
  • Antrag auf Feststellung zusätzlicher sozialpädagogischer Hilfe gem. § 6 KitaFöG“ (Eltern/Sorgeberechtigte und Kitaleitung füllen ihn gemeinsam aus)
  • Schweigepflichtentbindung mit Eltern/Sorgeberechtigten besprechen und bei Einverständnis von diesen unterschreiben lassen
  • Personenkreiszuordnung, mindestens für 12 Monate gültig.
  • Beobachtungsbogen Bericht (computergeschrieben, vorlagefrei)
  • Teilhabeziele liegen bereits vor oder werden in Absprache mit der Fachstelle Kitaförderung nachgereicht.
  • Optional: Diagnosen, Therapeutische Berichte, Arztberichte

Im Einvernehmen mit den Sorgeberechtigten kontaktiert die Kitaleitung die Fachstelle Kitaförderung bzgl. der Terminierung eines Förderausschusses. Die Koordinierung des gesamten Prozesses obliegt der Kitaleitung (Terminabsprache, Versendung der Einladungen an Sorgeberechtigte & alle an der Unterstützung des Kindes Beteiligten, etc.).

Wer ist zum Förderausschuss einzuladen?

Wann und ob die Einberufung eines Förderausschusses erfolgt, hat die Kita mit der Fachstelle Kitaförderung abgestimmt.

Folgende Personen müssen teilnehmen:
  • Eltern/Sorgeberechtigte (mindestens Eine/r)
  • Pädagogische Fachkraft für Teilhabe und Inklusion
  • Kita-Leitung/Fachberatung/Bereichsleitung
  • Fachstelle Kitaförderung
Bei Bedarf und mit Einverständnis der Eltern:
  • Bezugspädagog:in
  • Therapeut:innen
  • Vertreter:in des KJA/SPZ (z.B. Therapeut:in der Mobilen Frühförderung oder Sozialarbeit etc.)
  • Mitarbeitende/r des SIBUZ
  • Einzelfallhilfe
  • RSD (Regional sozialpädagogischer Dienst) oder /THFD-Jug (Teilhabefachdienst Jugend)

Der Förderbedarf muss verlängert werden, was muss ich tun?

Wenn der (wesentlich) erhöhte Förderbedarf ist befristet ist, stellen Sie rechtzeitig (Empfehlung drei Monate vor Ablauf) den Antrag. Das Verfahren dabei ist analog zum Erstantrag:(siehe: Wie wird der Antrag auf erhöhten Förderbedarf gestellt?). Beachten Sie dabei die Befristung der Personenkreiszuordnung.

Was muss ich tun, wenn ein Kind mit erhöhtem/wesentlich erhöhtem Förderbedarf die Kita wechselt?

Das Kind nimmt den bewilligten I-Status bei Kitawechsel innerhalb von Berlin automatisch in die andere Kita mit (Ausnahme Brandenburg).
Sie händigen den Eltern den Teilhabe- und Förderplan zur Übergabe an die neue Einrichtung aus. Mit dem Einverständnis der Eltern direkt an die neue Kita geben.

Was ist zu tun, bei Aufnahme eines Kindes mit wesentlich erhöhtem Förderbedarf ?

Wir empfehlen, dass Sie spätestens drei Monate nach der Aufnahme Kontakt zur Fachstelle Kitaförderung aufnehmen, um alle verfügbaren Ressourcen für das Kind zu nutzen.

Was ist, wenn wir keine„pädagogische Fachkraft für Teilhabe und Inklusion“ haben?

Falls Sie keine pädagogische Fachkraft für Teilhabe und Inklusion und auch keine Fachkraft in Ausbildung haben, trotz laufender Ausschreibung die Stelle nicht besetzt werden kann und die Vorgaben das Personal betreffend nicht einhalten können, dann entwickelt der Kita-Träger, bis zum tatsächlichen Erhalt einer I-Erzieherin, eine Interimslösung. Der Bedarf des Kindes steht im Vordergrund. Bei der Entwicklung der Interimslösung ist eine enge Abstimmung mit der Kitaaufsicht zwingend erforderlich und die Fachliche Steuerung Kindertagesbetreuung ist hinzuzuziehen.

Der Übergang in die Schule steht für ein Kind mit sonderpädagogischem Bedarf an. Wo erhalte ich Unterstützung?

Einen guten Leitfaden rund um das Thema Schule und Schulübergang finden Sie in Form von Fragen und Antworten zum Übergang hier.

Welche Unterstützungssysteme für Fachkräfte gibt es?

Für Neuköllner Fachkräfte gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, sich weiterzubilden, in kollegialen Austausch zu gehen oder Informationen zu erhalten. Nachfolgend finden sie einige Beispiele:

  • Fallwerkstatt (online) – anonymisierte Fallbesprechung und Beratung durch ein interdisziplinäres Fallteam (weitere Infos)
  • Heilpädagogischer Fachdienst (HPFD) – Berliner Kiebitze (Flyer siehe oben)
  • Workshops und Fallsupervision für Erzieher:innen und Facherzieher:innen für Inklusion vom SPZ Neukölln (Kontaktaufnahme via Email an spz.neukoelln@lebenshilfe-berlin.de )
  • AG-Frühförderung: Eine Neuköllner Vernetzungsrunde mit dem Teilhabefachdienst Jugend, dem KJGD und KJPD, Kitaleitungen/Vertreter: innen, SPZ, Fachstelle Kitaförderung und weitere ambulante Träger mit dem Ziel:
    Austausch zu verschiedenen Themen im interdisziplinären Team zum
    Schwerpunkt: Kinder mit Beeinträchtigungen/ inklusive Kinder/ Integration.
    Regelmäßige Treffen 1x im Quartal an verschiedenen Orten.
    Erreichbarkeit: Cornelia.Britt@vivantes.de
  • Sozialpädagogische Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg (SFBB)

Wo erhalten Familien/Personenberechtigte Beratung über weitere Hilfen, wie zum Beispiel Familienhilfe, Einzelfallhilfe, autismusspezifische Frühförderung, Fahrdienst?

Familien können das Beratungs- und Unterstützungsangebot vom Regional Sozialpädagogischer Dienst (RSD) aufsuchen. Familien mit einem körperlich und/oder geistig behinderten Kind finden Unterstützung beim Teilhabefachdienst Jugend (THFD).

  • Kontaktdaten Regional Sozialpädagogischer Dienst (RSD):
    Standortabhängig von der Meldeadresse der Familie
    Tel.: 90239-2750
  • Kontaktdaten Teilhabefachdienst Jugend (THFD-Jug):
    Teilhabefachdienst-jugend@bezirksamt-neukoelln.de
    Tel.: 90239-1999

Die EFB und der KJpD in Neukölln arbeiten interdisziplinär zusammen. Sie bieten unter anderem Beratung zu den Themen Erziehung, emotionalen Problemen und Partnerschaft an. Zudem finden Elternkurse in den Dienststellen statt.

  • Kontaktdaten der Dienststelle Nord:
    psd@bezirksamt-neukölln.de
    Tel.: 90239 – 4600
  • Kontaktdaten der Dienststelle Süd:
    E-Mail: psd@bezirksamt-neukölln.de
    Tel.: 90239 -1242

Welche Stellen führen in Neukölln eine Diagnostik durch?

Neben den niedergelassenen Facharztpraxen finden sie hier eine kleine Übersicht über Diagnostikzentren:

Ein Kind hat eine Behinderung im sinnesspezifischen Bereich. Wo finde ich weitere Informationen für Eltern/Sorgeberechtigte und Kita?

Es gibt berlinweit 3 verschiedene öffentliche Fachdienste für sinnesspezifische Behinderungen:

Wo sind Therapieplätze zu finden?

Bei der Suche nach einem Therapieplatz können Ihnen folgende Stellen behilflich sein:

  • Kinderärztin/der Kinderarzt, sowie Hals-Nasen-Ohrenärztin/-arzt (HNO)
  • Diagnostikstellen des Kindes
  • Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD-Siehe oben) und der Kinder- und Jugend psychiatrischer Dienst (KJpD-siehe oben)
  • Therapeutischer Dienst (TD)
    Mail: td@bezirksamt-neukoelln.de
    Tel: 030 90239 0

Wo erhalten Eltern/Sorgeberechtigte und Kita Unterstützung/Beratung bei besonders pflegebedürftigen Kindern?

Eltern/Sorgeberechtigte und Kita können sich an den Pflegestützpunkt Neukölln in den Neuköllner Arkaden wenden. Zudem besteht die Möglichkeit eine/einen qualifizierte/n Dolmetscher/in über die Brückenbauer in den Prozess zu integrieren.
  • Mail: neukoellnsued@pspberlin.de
  • Tel.: 0800-265080-27110

Wie erreiche ich die Fachstelle Kitaförderung?

Kitaförderung
Telefonsprechstunde immer Donnerstag
12.00 – 14.00 Uhr