Wahlhelfende (20.09.2026)

Für die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus und der Bezirksverordnetenversammlung am 20. September 2026, sucht das Bezirkswahlamt Neukölln ehrenamtliche Wahlhelfende für den Wahlsonntag.

Eine Bereitschaftserklärung ist bereits jetzt möglich.

Beachten Sie, dass die Einberufungen voraussichtlich erst ab April 2026 erfolgen.

Allgemeines

Wer kann als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer tätig werden?

Am 20.09.2026 finden die Wahlen zum 20. Abgeordnetenhaus von Berlin und zu den Bezirksverordnetenversammlungen statt. Als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer kann jeder tätig werden, der selbst zur Wahl zum Deutschen Bundestag oder zur Wahl des Abgeordnetenhauses von Berlin wahlberechtigt ist. Der Hauptwohnsitz in Berlin ist nicht erforderlich.

Wahlbewerber, Wahlbewerberinnen, Vertrauenspersonen von Wahlvorschlägen, Berufsrichter und Berufsrichterinnen sowie Mitglieder von Wahlausschüssen sind von der ehrenamtlichen Tätigkeit im Wahlvorstand ausgeschlossen.

Welche Aufgaben haben Wahlhelfende?
Je nach Wahl oder Abstimmung werden im Vorstand eines Wahllokals in der Regel sieben bis neun Bürgerinnen und Bürger eingesetzt. Besondere Kenntnisse werden nicht vorausgesetzt, alle notwendigen Informationen erhalten die Helferinnen und Helfer durch Schulungen und Informationsmaterial des Landeswahlamtes und des Bezirkswahlamtes Neukölln.

  • Urnenwahllokal (zu erkennen an der dreistelligen Zahl: 101, 102, 205, 317 etc.) Das Urnenwahllokal wird ab 7:00 Uhr eingerichtet, die Beschilderung des Wahllokals angebracht und die Wahlmaterialien für die Stimmabgabe bereitgelegt. Das Wahllokal öffnet für die Wählerinnen und Wähler um 08:00 Uhr. Zu den Aufgaben gehören u.a. die Kontrolle, ob die Wahlberechtigten im richtigen Wahllokal sind, Ausgabe der Stimmzettel, das Auszählen der Stimmen nach Schließung der Wahllokale um 18:00 Uhr, die Entscheidung über Beschlussfälle und das Führen der Wahlniederschrift.
  • Briefwahllokal (zu erkennen an der Kombination aus Zahlen und Buchstaben: 1A, 1B, 1C, 2E, 3Q etc.)
    Das Briefwahllokal wird ab 14:30 Uhr eingerichtet.
    Zu den Aufgaben gehört das Öffnen der roten Wahlbriefumschläge ab ca. 15:30 Uhr und Kontrolle der Wahlscheine. Die enthaltenen Stimmzettelumschläge (weiß) werden in die Briefwahlurne zurück gegeben und dürfen erst nach 18:00 Uhr geöffnet werden. Anschließend folgt die Auszählung der Stimmzettel nach dem gleichen Prozedere des Urnenwahllokals. Ebenfalls wird eine Niederschrift über den gesamten Ablauf angefertigt.
Bitte geben Sie bei Ihrer Bereitschaftserklärung folgende Wünsche an, um Sie bestmöglich einteilen zu können:
  • Urnenwahllokal oder Briefwahllokal
  • Welche Funktion möchten Sie im Wahlvorstand ausüben (wahlvorstehende Person oder Stellvertretung, schriftführende Person oder Stellvertretung, beisitzende Person)
  • Bei Urnenwahllokal: Geben Sie bitte an, wo Sie eingesetzt werden möchten (ansonsten wird nach Bedarf entschieden)
  • Gibt es weitere Personen, mit denen Sie zusammen in einem Wahlvorstand eingesetzt werden möchten?

Anmeldeformular für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer (online)

  • Bereitschaftserklärung AbgH-Wahl 2026

    PDF-Dokument (120.7 kB)

Erfrischungsgeld

Für Ihre Tätigkeit in einem Wahllokal erhalten Sie ein Erfrischungsgeld. Dieses beträgt bis zu 120 Euro bei Übernahme eines Funktionsamtes als Wahlvorstehende bzw. schriftführende Person beziehungsweise bis zu 100 Euro bei der Briefwahlauszählung. Zusätzlich erhalten Sie bei Schulungsteilnahme eine Aufwandsentschädigung. Vorstehende oder Schriftführende erhalten zudem eine Aufwandsentschädigung für die Abholung und Rücklieferung von Wahlunterlagen von bzw. in das Bezirkswahlamt.

Zusätzlich können Dienstkräften der Berliner Verwaltung, bei dann verminderter Höhe des Erfrischungsgeldes, Freizeitausgleich für die Tätigkeit als ehrenamtlich Helfende in Anspruch nehmen. Die entsprechende Regelung hierzu finden Sie im nachfolgenden Download.

Aufgrund der umfangreichen Anwesenheitsprüfungen nach der Wahl und dem Umstand, dass alle Überweisungen händisch eingegeben und freigegeben werden müssen, können Sie mit einem Geldeingang ab Ende Oktober 2026 rechnen.

  • Infoblatt Erfrischungsgeld & Freizeitausgleich

    PDF-Dokument (64.6 kB)

  • Verwaltungsvorschrift "Ausgleich für ehrenamtlich Wahl- und Abstimmungshelfende"

    PDF-Dokument (192.2 kB)

  • Auszug: Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Landeswahlordnung

    PDF-Dokument (96.1 kB)

Zeitplan

  • Bis Dezember 2025

    Einteilung der Neuköllner Wahlbezirke
    (Neunummerierung der Wahlbezirke / Wahllokale)

  • Bis Februar 2026

    Festlegung der Neuköllner Briefwahlbezirke

  • Bis Ende März 2026

    Festlegung der Neuköllner Wahllokale

  • Ab April 2026

    Beginn der Einberufung von Wahlvorstehenden, Schriftführenden und deren jeweilige Stellvertretung

  • Ab Juni 2026

    Beginn der Einberufung von Beisitzenden

  • Im September 2026

    Präsenzschulung für Wahlvorstehende, Schriftführende und deren jeweilige Stellvertretung

  • 20.09.2026

    Wahltag