Wer kann als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer tätig werden?
Am 20.09.2026 finden die Wahlen zum 20. Abgeordnetenhaus von Berlin und zu den Bezirksverordnetenversammlungen statt. Als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer kann jeder tätig werden, der selbst zur Wahl zum Deutschen Bundestag oder zur Wahl des Abgeordnetenhauses von Berlin wahlberechtigt ist. Der Hauptwohnsitz in Berlin ist nicht erforderlich.
Wahlbewerber, Wahlbewerberinnen, Vertrauenspersonen von Wahlvorschlägen, Berufsrichter und Berufsrichterinnen sowie Mitglieder von Wahlausschüssen sind von der ehrenamtlichen Tätigkeit im Wahlvorstand ausgeschlossen.
Welche Aufgaben haben Wahlhelfende?
Je nach Wahl oder Abstimmung werden im Vorstand eines Wahllokals in der Regel sieben bis neun Bürgerinnen und Bürger eingesetzt. Besondere Kenntnisse werden nicht vorausgesetzt, alle notwendigen Informationen erhalten die Helferinnen und Helfer durch Schulungen und Informationsmaterial des Landeswahlamtes und des Bezirkswahlamtes Neukölln.
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Urnenwahllokal (zu erkennen an der dreistelligen Zahl: 101, 102, 205, 317 etc.) Das Urnenwahllokal wird ab 7:00 Uhr eingerichtet, die Beschilderung des Wahllokals angebracht und die Wahlmaterialien für die Stimmabgabe bereitgelegt. Das Wahllokal öffnet für die Wählerinnen und Wähler um 08:00 Uhr. Zu den Aufgaben gehören u.a. die Kontrolle, ob die Wahlberechtigten im richtigen Wahllokal sind, Ausgabe der Stimmzettel, das Auszählen der Stimmen nach Schließung der Wahllokale um 18:00 Uhr, die Entscheidung über Beschlussfälle und das Führen der Wahlniederschrift.
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Briefwahllokal (zu erkennen an der Kombination aus Zahlen und Buchstaben: 1A, 1B, 1C, 2E, 3Q etc.)
Das Briefwahllokal wird ab 14:30 Uhr eingerichtet.
Zu den Aufgaben gehört das Öffnen der roten Wahlbriefumschläge ab ca. 15:30 Uhr und Kontrolle der Wahlscheine. Die enthaltenen Stimmzettelumschläge (weiß) werden in die Briefwahlurne zurück gegeben und dürfen erst nach 18:00 Uhr geöffnet werden. Anschließend folgt die Auszählung der Stimmzettel nach dem gleichen Prozedere des Urnenwahllokals. Ebenfalls wird eine Niederschrift über den gesamten Ablauf angefertigt.
Bitte geben Sie bei Ihrer Bereitschaftserklärung folgende Wünsche an, um Sie bestmöglich einteilen zu können:
- Urnenwahllokal oder Briefwahllokal
- Welche Funktion möchten Sie im Wahlvorstand ausüben (wahlvorstehende Person oder Stellvertretung, schriftführende Person oder Stellvertretung, beisitzende Person)
- Bei Urnenwahllokal: Geben Sie bitte an, wo Sie eingesetzt werden möchten (ansonsten wird nach Bedarf entschieden)
- Gibt es weitere Personen, mit denen Sie zusammen in einem Wahlvorstand eingesetzt werden möchten?
Anmeldeformular für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer (online)