Allgemeine Informationen (Berlinwahl 20.09.2026)

Wahltag

Der Senat von Berlin hat in seiner Sitzung vom 3. Juni 2025 beschlossen, dass die Wahl zum 20. Abgeordnetenhaus von Berlin und zu den Bezirksverordnetenversammlungen am 20. September 2026 stattfindet.

Fristen & Termine

Abgeleitet vom beschlossenen Wahltag ergeben sich die Fristen und Termine für die Wahlvorbereitung und den Ablauf.

  • Fristen & Termine für die Berliner Wahlen am 20.09.2026

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Musterstimmzettel (Neukölln)

  • Musterstimmzettel Abgeordnetenhaus 20.09.2026 (Wahlkreis 1-6 und BVV)

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Bekanntmachung gemäß § 14 Absatz 3 Landeswahlgesetz:

Die von der Partei Die PARTEI als Wahlkreisvorschlag im Wahlkreis 2 im Wahlkreisverband Neukölln benannte Person Schrauber, Angela Schinnie (Erststimme Abgeordnetenhauswahl, Wahlkreisvorschlag Nr. 8) ist ausgefallen.

Gemäß § 14 Absatz 1 des Landeswahlgesetzes tritt an die Stelle der ausgefallenen Person Hempel, Otto. Alle für den Wahlkreisvorschlag der Partei Die PARTEI im Wahlkreis 2 in Neukölln abgegebenen Stimmen erhält danach Otto Hempel.

Wahlkreise & Wahlbezirke

Berlin ist für die Wahl zum Abgeordnetenhaus in 78 Wahlkreise eingeteilt. Neukölln ist in sechs Wahlkreise eingeteilt, die einen Wahlkreisverband bilden.

Jeder dieser sechs Wahlkreise im Bezirk Neukölln ist in unterschiedlich viele Wahlbezirke unterteilt. Alle wahlberechtigten Personen eines Wahlbezirks können in einem zugeordneten Wahlkokal am Sonntag, den 20.09.2026 Ihre Stimme(n) abgeben.

Ihr Wahllokal wird Ihnen in der Wahlbenachrichtigung mitgeteilt. Diese werden ab MItte August 2026 an Ihre Meldeanschrift zugestellt.

Ebenfalls können Sie Ihr Wahllokal über die Wahllokalsuche finden, die später an dieser Stelle verlinkt sein wird.

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen sind alle Deutschen, die
  • am 20. September 2026 das 16. Lebensjahr vollendet haben, also vor dem 21. September 2010 geboren sind,
  • seit mindestens drei Monaten, also seitdem 20. Juni 2026, ununterbrochen in Berlin ihren Wohnsitz haben und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Nur zu den Bezirksverordnetenversammlungen wahlberechtigt sind unter den gleichen Voraussetzungen wie Deutsche auch Personen mit der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger).

Wahlverzeichnis
Wahlberechtigte, die im Berliner Melderegister am 9. August 2026 mit alleiniger Wohnung oder mit Hauptwohnung verzeichnet sind, werden automatisch in das Wahlverzeichnis eingetragen.
Wahlbenachrichtigung

Alle Wahlberechtigten, die am 9. August 2026 automatisch in das Wahlverzeichnis eingetragen werden, erhalten bis zum 30. August 2026 eine Wahlbenachrichtigung. In der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, in welchem Wahllokal sie wählen können.

Zuzüge nach Berlin
Personen, die nach dem 20. Juni 2026 ihren ständigen Wohnsitz melderechtlich nach Berlin verlegen, können nicht mehr in das Wahlverzeichnis aufgenommen werden. Sie sind bei den Berliner Wahlen nicht wahlberechtigt.

Fortzüge aus Berlin
Wenn Sie vor der Wahl aus Berlin wegziehen, verlieren Sie Ihre Wahlberechtigung für die Berliner Wahlen. Das gilt nicht, wenn Sie Briefwahl beantragt haben und bereits ein Wahlschein erteilt wurde.

Umzüge innerhalb Berlins
Wenn Sie nach dem 9. August 2026 innerhalb Berlins umgezogen sind, bleiben Sie grundsätzlich unverändert im Wahlverzeichnis Ihres bisherigen Wohnsitzes eingetragen. Ihr Wahllokal bleibt unverändert das Ihrer vorherigen Adresse zugeordnete und auf Ihrer Wahlbenachrichtigung angegebene.
Wenn Sie jedoch innerhalb Berlins in einen anderen Wahlkreis umziehen, können Sie bis spätestens zum 30. August 2026 einen Antrag auf Eintragung in das Wahlverzeichnis Ihres neuen Wohnbezirks beim zuständigen Bezirkswahlamt stellen. Damit haben Sie die Möglichkeit an der Wahl in Ihrem neuen Wahlkreis teilzunehmen.

  • Wahlkreisverband Neukölln (Amtsblattveröffentlichung 02.10.2025)

    PDF-Dokument (64.8 kB)

  • Karte Neukölln (Wahlkreisverband)

    PDF-Dokument (3.5 MB)

  • Wahlbezirkskarte Neukölln: Wahlkreis 1

    PDF-Dokument (1.2 MB)

  • Wahlbezirkskarte Neukölln: Wahlkreis 2

    PDF-Dokument (1.1 MB)

  • Wahlbezirkskarte Neukölln: Wahlkreis 3

    PDF-Dokument (1.3 MB)

  • Wahlbezirkskarte Neukölln: Wahlkreis 4

    PDF-Dokument (1.4 MB)

  • Wahlbezirkskarte Neukölln: Wahlkreis 5

    PDF-Dokument (1.3 MB)

  • Wahlbezirkskarte Neukölln: Wahlkreis 6

    PDF-Dokument (1.4 MB)

Unionsbürgerinnen & Unionsbürger

Am 20. September 2026 werden die Mitglieder der Neuköllner Bezirksverordnetenversammlung gewählt. Dazu sind auch Unionsbürgerinnen und Unionsbürger aus den anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union unter den gleichen Voraussetzungen wahlberechtigt und wählbar wie Deutsche.

Sie werden für die Wahl der Bezirksverordnetenversammlung ihres Bezirks in das Wahlverzeichnis eingetragen, wenn sie

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • mindestens seit dem 20. Juni 2026 in Berlin mit Hauptwohnsitz gemeldet und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind neben der Bundesrepublik Deutschland auch Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.

Bis zum 30. Augst 2026 erhalten alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, eine Wahlbenachrichtigung mit der Anschrift ihres Wahllokals und weiteren Informationen über die Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen.

Wahlteilnahme für Wohnungslose

Personen, die unter keiner Anschrift im Melderegister verzeichnet sind (z. B. Wohnungslose), werden nicht automatisch in ein Wahlverzeichnis eingetragen. Sie können aber auf Antrag in das Wahlverzeichnis des Bezirks eingetragen werden, in dem sie am 35. Tag vor der Wahl übernachtet haben, wenn sie sich in den letzten drei Monaten vor der Wahl überwiegend in Berlin aufgehalten haben und die übrigen Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllen.

Mit dem Antrag auf Eintragung in das Wahlverzeichnis haben Wohnungslose gegenüber dem zuständigen Bezirkswahlamt durch Abgabe einer Versicherung an Eides statt ihre Wahlberechtigung glaubhaft zu machen.

Der Antrag kann bis zum Freitag, 28. August 2026, vor Ort bei dem zuständigen Bezirkswahlamt gestellt werden. Der Antrag kann auch schriftlich gestellt werden. Der schriftliche Antrag muss bis spätestens am 30. August 2026 beim zuständigen Bezirkswahlamt eingegangen sein.

Der Antrag muss auch von Wahlberechtigten gestellt werden, die aus anderen Gründen nicht im Melderegister eingetragen sind (oder die nicht sicher sind, ob sie eingetragen sind), z.B. wegen Wohnungswechsel oder Problemen im Meldeverfahren; es gelten die genannten Fristen.

Weitere Informationen

  • Wählen für Berlin am 20. September 2026 - Informationen in leicht verständlicher Sprache

    PDF-Dokument (2.4 MB)

  • Merkblatt für Menschen in Wohneinrichtungen

    PDF-Dokument (72.3 kB)

  • Information zum Sitzzuteilungsverfahren bei Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin und zum Deutschen Bundestag

    PDF-Dokument (46.6 kB)

Frage- und Antwortkatalog

Hier geht es zum Frage und Antwortkatalog des Landeswahlamtes.