Der Förderverein der August-Heyn-Gartenarbeitsschule sucht Kleinkunstanbieter für seinen Weihnachtsmarkt

Pressemitteilung vom 24.09.2020

Jedes Jahr findet am dritten Adventswochenende der traditionelle Weihnachtsmarkt auf dem Gelände der August-Heyn-Gartenarbeitsschule in der Fritz-Reuter-Allee 121 in Berlin-Britz statt.

In diesem Jahr wird er am Samstag, den 12. Dezember und Sonntag, den 13. Dezember 2020 von 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr geöffnet haben.
An den Verkaufsständen bietet die Schule ausschließlich selbstgemachte Dinge, schönes Kunsthandwerk, Kerzen, Honig, Marmeladen und liebevoll gebastelte Kleinigkeiten zum Verschenken an. Wer ein individuelles Geschenk für seine Lieben sucht, wird hier sicher fündig.
Für das leibliche Wohl ist ebenfalls gesorgt, neben Wiener Würstchen und Bratwurst gibt es Waffeln, Kuchen, Kekse, Kakao, Kaffee und Punsch.
Und ganz nebenbei unterstützt jeder Kauf auch einen guten Zweck.

Machen Sie mit

Der Förderverein der Gartenarbeitsschule sucht noch ca. 20 teilnehmende Kleinkunststände. Wenn Sie mit einem Angebot auf dem Weihnachtsmarkt vertreten sein möchten, bewerben Sie sich bitte bis zum 30. Oktober 2020 per E-Mail: leitung@ahgasn.de oder unter der Telefonnummer: 030- 60258874.

Die Standmiete beträgt pro Tag für einen mitgebrachten Stand 10,00 €. Die Preise für die weiteren Stände sind abhängig von Leihgebühren, die der Verein für die Stände bezahlen muss.
Die Sicherheit und Gesundheit der Standanbieter und der Besucherinnen und Besucher haben für uns höchste Priorität. Bitte halten Sie sich an die AHA-Regeln.

Marktstände
Die Stände stehen am Samstag ab 12.00 Uhr zur Verfügung. Es steht kein Wachschutz zur Verfügung, für an den Ständen zurückgelassene Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Sofern eigene Marktstände mitgebracht werden, haften die Teilnehmenden für die Verkehrssicherheit ihrer Stände. Eigene Marktstände sind umgehend nach Veranstaltungsende am Sonntag zu entfernen.

Standplatz
Die Standplatzvergabe unterliegt organisatorischen Notwendigkeiten. Der Standplatz wird mit den Gärtner*innen im Vorfeld festgelegt.

Auf- und Abbau
Das Marktgelände kann an den Veranstaltungstagen zum Auf – und Abbau mit einem Fahrzeug befahren werden. Die Fahrzeuge sind spätestens eine halbe Stunde vor Veranstaltungsbeginn vom Veranstaltungsgelände zu entfernen. Parkplätze für die Teilnehmer*innen können leider nicht zur Verfügung gestellt werden. Die Teilnehmer*innen sind angehalten, das Veranstaltungsgelände rücksichtsvoll und vorsichtig zu befahren.

Beleuchtung / Stromanschluss

Der Betrieb von elektrischen Heizungen und ähnlichem ist nicht gestattet.
Einen Stromanschluss gibt es ggf. auf Nachfrage.
Die Beleuchtung am Stand erfolgt durch Lichterketten.

Warenangebot
Die Benennung des Warenangebotes ist verbindlich. Abweichungen sind uns vorab mitzuteilen.

Abfall
Zur Entlastung der Umwelt soll die Abfallmenge so gering wie möglich gehalten werden. Anfallender Abfall ist in die bereitgestellten Behälter zu entsorgen. Müll und ähnliches darf nicht in die Grünanlagen entsorgt werden, sondern ist sachgemäß zu beseitigen. Bei Verstößen wird Anzeige beim Ordnungsamt erstattet und vom Hausrecht Gebrauch gemacht.