Geschütztes Marktsegment
Sie stehen kurz vor der Räumung Ihrer Wohnung bzw. sind wohnungslos? Wohin können Sie sich wenden?
Ihr zuständiges Bezirksamt hat eine Stelle "Geschütztes Marktsegment" in der Abteilung Sozialwesen angegliedert, die Sie berät und Ihnen gegebenenfalls eine Wohnung vermittelt. Zuständig für Sie ist der Bezirk, in dem Sie zur Zeit nach dem Meldegesetz erfasst sind.
Voraussetzungen:
Berechtigt sind Personen,
- die sich auf dem Wohnungsmarkt (bei drohender Wohnungslosigkeit) nicht ohne fremde Hilfe mit Wohnraum versorgen können;
- denen eine Wohnung mit sozialhilferechtlichen Möglichkeiten nicht erhalten bleiben konnte;
- die aus ambulanten, stationären oder betreuten Einrichtungen oder aus der Haft entlassen werden und denen deshalb Wohnungslosigkeit droht
oder
- die durch das Land Berlin in Notunterkünfte eingewiesen wurden, beziehungsweise einen Unterbringungsanspruch haben und länger als ein Jahr in Berlin leben.
Kooperationsvertrag
Um Personen, die von Wohnungslosigkeit bedroht bzw. betroffen sind zu helfen und ihnen die Eingliederung in ein geregeltes Leben zu ermöglichen, wurde von staatlicher Seite 1993 ein Vertrag zur Wohnungsversorgung geschlossen.
Am 1.11.2003 wurde der Kooperationsvertrag "Geschütztes Marktsegment" zwischen dem Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin, den Bezirksämtern von Berlin und der Wohnungswirtschaft neu gefasst.
Dieser Vertrag regelt die Bedingungen, unter denen im Rahmen des "Geschützten Marktsegments" Wohnungen angeboten, vermittelt und für Marktsegment-Mieter dauerhaft gesichert, sowie Schadensfälle reguliert werden.
Zentrale Koordinierungsstelle (Zeko) des "Geschützten Marktsegments"
Die Zeko ist als Vermittlungsstelle zwischen den Bezirksämtern und den Wohnungsunternehmen tätig und dem Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo) angegliedert.
Die Wohnungsunternehmen stellen der Zeko Wohnungen zur Verfügung, die edv-technisch erfasst, dokumentiert und den Bezirksämtern bei Bedarf weitervermittelt werden. Die Mietpreise der Wohnungen müssen den Kosten zur Wohnung gemäß § 22 SGB II und den Bestimmungen des Landes Berlin entsprechen.
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