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Fachgebiet Gentechnik

Zu den Aufgaben im Fachgebiet Gentechnik gehören die Durchführung von Anmelde- und Genehmigungsverfahren für gentechnische Arbeiten und Anlagen, die Risikobewertung und Sicherheitseinstufung gentechnischer Arbeiten und Anlagen, die Überwachung gentechnischer Anlagen und die Beratung von Betreibern, Projektleitern und Beauftragten für die Biologische Sicherheit. Gesetzliche Grundlage ist das Gentechnikgesetz mit seinen zugehörigen Verordnungen, von denen die wichtigste die Gentechnik-Sicherheitsverordnung ist. Das Gentechnikgesetz wurde 1990 erlassen und inzwischen mehrfach geändert, zuletzt am 29.07.2009.

Informationen für Antragsteller

Bearbeitungsfristen für die Genehmigung und Anmeldung von gentechnischen Anlagen und gentechnischen Arbeiten:

Sicherheits-
­stufe
Anlage
und erste Arbeit
weitere Arbeiten
(der gleichen Sicherheitsstufe)
wesentliche Änderung
1 Anzeige
Beginn sofort nach Eingang 1)
Aufzeichnung Anzeige
2 Anmeldung
45 Tage 2)
[ZKBS] 3)
Genehmigungsoption
90 / 45 Tage 2)
Anzeige
Beginn sofort nach Eingang 1)
[ZKBS] 3)

Genehmigungsoption
45 Tage 2)
Anmeldung
Genehmigungsoption
90 / 45 Tage 2)
3 und 4 Genehmigung
90 Tage 2)
ZKBS
Genehmigung
45 Tage 2)
ZKBS
Genehmigung
90 Tage 2)


1)

Die Behörde kann die Arbeiten bis zum Ablauf von 21 Tagen nach Eingang der nachgeforderten Unterlagen oder der Stellungnahme der ZKBS untersagen.

2)

Die Frist ruht bis zum Eintreffen nachgeforderter Unterlagen des Betreibers oder der Stellungnahme der ZKBS bei der Behörde.

3)

Bei vergleichbaren Arbeiten ist keine Beteiligung der ZKBS erforderlich.



Die Antragsformulare für gentechnische Arbeiten und Anlagen finden Sie auf der Seite
http://www.lag-gentechnik.de(Externer Link) unter "Für Antragsteller".
Downloads
  • Gentechnik Allgemein

    Gentechnik Allgemein laden »

    (Allgemeine Informationen zur Gentechnik, 580791 Bytes)
  • Anzahl Gentechnik Anlagen

    Anzahl Gentechnik Anlagen laden »

    (Anzahl der gentechnischen Anlagen in Berlin seit 1990, 31066 Bytes)
  • Formblatt Z

    Formblatt Z laden »

    (zur Aufzeichnung gentechnischer Arbeiten, 64000 Bytes)
  • Formblatt Z - Tiere

    Formblatt Z - Tiere laden »

    (zur Aufzeichnung transgener Tiere, 66048 Bytes)
  • Muster Formblatt Z (Bakterien)

    Muster Formblatt Z (Bakterien) laden »

    (Beispiel zu gentechnischen Arbeiten mit rekombinanten Bakterien, 24553 Bytes)
  • Muster Formblatt Z (Lentiviren)

    Muster Formblatt Z (Lentiviren) laden »

    (Beispiel zu gentechnischen Arbeiten mit rekombinanten Lentiviren, 23621 Bytes)
  • Muster Formblatt Z – Tiere

    Muster Formblatt Z – Tiere laden »

    (Beispiel zur Aufzeichnung transgener Tiere, 19140 Bytes)
Wichtige Adressen im Internet

Kontakt

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Dienstgebäude
Turmstr. 21
10559 Berlin

Stadtplan


Haus A
Telefon:(030) 90229-0
E-Mail

Postanschrift
(für alle Dienstgebäude)
Postfach 31 09 29
10639 Berlin

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Turmstr. :
U 9
Birkenstr.:
U 9 (kein Fahrstuhl vorhanden)

Bushaltestelle:
Havelberger Str.:
M 27
Turmstr./ Lübecker Str.:
101, 123, 187
U-Tumstr.:
245, TXL

"Berlin barrierefrei"

Barrierefrei Neu
Den Dienstgebäuden in der Turmstraße 21 wurde das Signet "Berlin barrierefrei" verliehen

Weitere Infos zum Signet finden Sie beim Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung

Ansprechpartner/-in

Frau Dr. Tran-Betcke
Telefon: (030) 90229 2410

Herr Dr. Pöhlmann
Telefon: (030) 90229 2411

Frau Gröbel
Telefon: (030) 90229 2414

Frau Müllenberg
Telefon: (030) 90229 2412

E-Mail
(nicht für Dokumente mit elektronischer Signatur)