Behinderung

Behinderung

Der Begriff “Behinderung” beinhaltet sehr viel. Behinderungen können Störungen beim Sehen, beim Hören, beim Sprechen, beim Denken, beim Fühlen oder der Stütz- und Bewegungsfunktionen sein. Es können auch Veränderungen durch chronische Krankheiten sein. Oft treten Behinderungen in Kombination auf (Mehrfachbehinderungen).

Im Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX) heißt es im § 2, Satz 1:

Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung nach Satz 1 liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht.

Menschen sind von Behinderung bedroht, wenn eine Beeinträchtigung nach Satz 1 zu erwarten ist.

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Aktuelles zum Schwerbehindertenrecht

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Das Kundencenter

Im Kundencenter erhalten Sie Informationen zum Schwerbehindertenausweis und Hilfe bei der Antragstellung sowie Auskunft und Beratung im Einzelfall. Weitere Informationen

Zeigefinger berührt Symbol für Zugangsmöglichkeit für behinderte Menschen

Schwerbehinderung

Wenn Sie im alltäglichen Leben durch eine aktuelle, dauerhafte oder von Geburt an bestehende Erkrankung stark beeinträchtigt sind, können Sie einen Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht stellen. Weitere Informationen

Besprechung unter 4 MItarbeitern, zwei sitzen auf einem Stuhl, einer im Rollstuhl und der vierte steht an einem Flipchart und erklärt ein Diagramm

Inklusionsamt (Arbeit und Behinderung)

Das Inklusionsamt ist als Behörde für Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrecht zuständig und hilft Beschäftigungsverhältnisse schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen zu ermöglichen, zu erleichtern und zu sichern. Weitere Informationen

Krankenschwester hilft Rentner beim Aufstehen

Heimaufsicht

Die Heimaufsicht hat die Aufgabe, pflegebedürftige volljährige Menschen oder volljährige Menschen mit Behinderungen in betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen vor Beeinträchtigungen zu schützen und sie dabei zu unterstützen, ihre Interessen und Bedürfnisse durchzusetzen. Weitere Informationen

Gruppe glücklicher Menschen

Eingliederungshilfe außerhalb des Landes Berlin

Hier erhalten Menschen mit Behinderung, die nach außerhalb Berlins verzogen sind, Eingliederungshilfe in Form von sozialer Teilhabe und Teilhabe am Arbeitsleben. Weitere Informationen

Computertaste mit dem Text "Termin vereinbaren"

Dienstleistungen aus dem Bereich Behinderung

Hier finden Sie alle Dienstleistungen aus dem Bereich Behinderung. Weitere Informationen

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Persönliche Assistenz

Hier erhalten Menschen mit körperlich schwerer Beeinträchtigung und gleichzeitigem Pflegebedarf im Berliner Raum Leistungen für eine Persönliche Assistenz. Weitere Informationen