Ziele der Schulungsmaßnahmen

Die Schulungsveranstaltungen haben das Ziel, die innerbetrieblichen Aufgabenträger, (Betriebs-/Personalrat, Schwerbehindertenvertretung, Arbeitgebervertreter), zu befähigen, die ihnen nach dem Schwerbehindertenrecht (Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – Teil 3) und nach anderen Gesetzen obliegenden Aufgaben zu erfüllen. Im Übrigen bieten sie auch die Möglichkeit, Erfahrungen und Anregungen auszutauschen.

Neu gewählten Schwerbehindertenvertretungen ist ein Grundkurs zu empfehlen, der in die praktische Arbeit einführt.

Neben Grundkursen bietet das Inklusionsamt Berlin ein- und mehrtägige Fachseminare zu bestimmten Schwerpunkten an. Sie sind auf die jeweiligen Zielgruppen zugeschnitten. Um auch den Praxisbezug bei der Wissensvermittlung spezieller Themen sicherzustellen, werden zu diesen Seminaren Fremdreferenten eingeladen.

Die vorgesehenen Schulungslehrgänge zielen also darauf ab, durch Vermittlung von Kenntnissen des Schwerbehindertenrechts und durch Erläuterungen zur Anwendung dieses Rechts in der Praxis sowie durch Informationen über soziale und arbeitsrechtliche Probleme Schwierigkeiten bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen besser zu erkennen, beurteilen und bewältigen zu können.

Dieses Angebot macht das Inklusionsamt insbesondere den

  • Schwerbehindertenvertretungen
  • Inklusionsbeauftragten der Arbeitgeber
  • Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- und Präsidialräten

Es bestehen seitens des Veranstalters keine Bedenken dagegen, dass nach Maßgabe freier Plätze auch weitere Personen als Gäste an diesen Veranstaltungen teilnehmen, zu deren beruflichen Aufgaben die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben gehört.