Inklusionsvereinbarung

Die Inklusionsvereinbarung ist seit dem Jahre 2017 ein zentrales Instrument im SGB IX, welches das Ziel verfolgt, die Rechte schwerbehinderter Menschen im Betrieb bzw. in der Dienststelle zu konkretisieren. Ziel ist es die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zu fördern. Deshalb sind für die Verhandlungen und für den Abschluss einer Inklusionsvereinbarung Kenntnisse über mögliche Regelungen und Inhalte unverzichtbar.

Seminarinhalte

  • Initiativrecht und Mitwirkungsrechte der Schwerbehindertenvertretung und des Betriebs- bzw. Personalrats.
  • Regelungsinhalte zur beruflichen Eingliederung schwerbehinderter Menschen,
  • Aufgaben und Meilensteine bei der Erarbeitung einer betriebsspezifischen Inklusionsvereinbarung
  • Kooperationspartner der Interessenvertretungen – Rolle des Integrationsamts.

Methoden

Vortrag, Diskussionen, Übung

Zielgruppe

  • Schwerbehindertenvertretungen
  • Betriebs- bzw. Personalräte
  • Inklusionsbeauftragte

Termine

Kurs Nr. Datum Zeit Bemerkungen
09 20.03.2024 9:00 – 15:00 Uhr ausgebucht
14 23.04.2024 9:00 – 15:00 Uhr ausgebucht
29 26.06.2024 9:00 – 15:00 Uhr ausgebucht
47 04.11.2024 9:00 – 15:00 Uhr