Antragstellung
Die Anerkennung als schwerbehinderter Mensch kann nur auf Antrag erfolgen. Voraussetzung ist, dass Sie rechtmäßig im Geltungsbereich des deutschen Schwerbehindertenrechts wohnen oder gewöhnlich aufhalten oder einer Beschäftigung (gem. §73 SGB IX) nachgehen. Für das Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht ist das Versorgungsamt zuständig.
Antragsvordrucke gibt es im KundenCenter des Versorgungsamtes ( Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin ), bei den Sozialdiensten der Krankenhäuser, in den Behindertenberatungsstellen und den Bürgerämtern der Bezirke.
Wenn Sie das Antragsformular ausdrucken möchten, können Sie die folgende pdf-Datei öffnen und herunterladen:
Antragsformular/ Feststellung nach dem Schwerbehindertenrecht laden »
(Sb Antrag, 169298 KB)
Informationsblatt zum Antragsformular laden »
(Information Zum Antragsformular, 35 KB)
- Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für einen Erstantrag beträgt: 152 Tage
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für einen Neufeststellungsantrag beträgt: 187 Tage
(Stand: Ende Januar 2012)
Eine Neufeststellung können Sie beantragen, wenn sich Ihre bereits vom Versorgungsamt festgestellten Behinderungen verschlimmert haben oder neue Behinderungen eingetreten sind. Diese ist mit dem gleichen Antragsvordruck wie für den Erstantrag möglich.
Beachten Sie auch folgende Ausfüllhinweise:
Füllen Sie den Vordruck bitte lesbar aus, das erspart uns Zeit und Arbeit.
Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen eine amtliche Bescheinigung über ihren Aufenthaltsstatus beifügen. Eine Kopie des Passes mit aktuellem Aufenthaltstitel ist dafür ausreichend. Wenn Sie den Antrag persönlich im KundenCenter des Versorgungsamtes abgeben, genügt die Vorlage des Passes.
- Geben Sie die Adressen Ihrer behandelnden Ärzte vollständig (mit Telefon- und Faxnummern) an.
- Unterschreiben Sie die Einwilligungserklärungen zur Einsichtnahme in Ihre Krankenunterlagen. Die Erklärung auf Seite 4 des Antrages bleibt in der Akte des Amtes. Die Erklärungen in der Anlage werden den Krankenhäusern, Kurkliniken oder Ihren behandelnden Ärzten mit der Anforderung von Krankenunterlagen mitgesandt.
- Aktuelle ärztliche Unterlagen, die Ihnen zur Verfügung stehen, (keine Röntgenaufnahmen!) bitte ausschließlich in Kopie dem Antrag beilegen.
- Bitte kein Passfoto mitschicken.
- Wenn Sie bereits früher einen Antrag gestellt haben, geben Sie bitte das Geschäftszeichen des letzten Bescheides an.
- Das Antragsformular können Sie im Internet am Bildschirm ausfüllen und dann ausdrucken.
- Vergessen Sie nicht zu unterschreiben!
Um die gesundheitlichen Voraussetzungen feststellen zu können, ist eine medizinische Prüfung durch den Ärztlichen Dienst des Versorgungsamtes an Hand der eingereichten oder vom Versorgungsamt angeforderten Unterlagen )erforderlich.
Reichen die vorliegenden ärztlichen Unterlagen für eine Beurteilung von Art und Ausmaß der Behinderung nicht aus, kann eine Untersuchung veranlasst werden. In der Regel erhalten Sie vom Versorgungsamt einen Bescheid über die Feststellung von Behinderungen und des Grades der Behinderung sowie von Merkzeichen nach dem Schwerbehindertenrecht ,
ohne in dem Verfahren untersucht worden zu sein.
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