Drucksache - VII/0081  

 
 
Betreff: Verfahren bei Befangenheit von Bezirksverordneten
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:zurückgezogen
 Ursprungaktuell
Initiator:interfraktionellinterfraktionell
Verfasser:Gabriele Schmitz 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
26.01.2012 
4. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung überwiesen   
Geschäftsordnungsausschuss Empfehlung
19.04.2012    3. (nichtöffentliche) Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses      
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
Anlagen:
Antrag, 16.01.2012, SPD/DIE LINKE/CDU/B'90Grüne

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:

 

Die Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung in der Fassung vom 27.10.2011 wird wie folgt geändert:

 

§ 1 (6) erhält folgende geänderte Fassung:

 

Bezirksverordnete und Bürgerdeputierte sollen an den BVV- bzw. Ausschussberatungen zu den betreffenden Tagesordnungspunkten dann nicht teilnehmen, wenn offensichtlich ein wirtschaftliches Eigeninteresse vorliegt. Sie dürfen an Beratungen und Entscheidungen zu den betreffenden Tagesordnungspunkten nicht mitwirken, wenn sie zu den „Ausgeschlossenen Personen“ nach § 20 bzw. zu den „Befangenen Personen“ nach § 21 Verwaltungsverfahrensgesetz bzw. §§ 16 und 17 Sozialgesetzbuch X – Verwaltungsverfahren – gehören. Sie teilen dazu dem Vorsteher – auch Änderungen unverzüglich – schriftlich mit: ihre

-            unselbständige oder selbständige berufliche Tätigkeit,

-            vergütete oder ehrenamtliche (Leitungs-)Funktionen und ggf. Mitgliedschaften in Aufsichtsräten, Verwaltungsräten, Beiräten, Genossenschaften, Stiftungen, Anstalten des öffentlichen Rechts sowie sonstigen Körperschaften, Berufsverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, Verbänden, Vereinen, Projekten freier und öffentlicher Träger, u. ä.,

-            Beratungstätigkeiten und Gutachtenerstellungen, sofern ein Bezug zum Bezirk Treptow-Köpenick gegeben ist.

-            Die Bezirksverordneten und Bürgerdeputierten sollen / können von der Möglichkeit Gebrauch machen, diese Angaben auf der Homepage der BVV bekannt zu geben.

 

 

 

Begründung:

Das höchste Gut politischer Glaubwürdigkeit ist die Transparenz von Mandatsträgern. Wir übernehmen eine ehrenamtliche Tätigkeit, die mit anderen vernetzt ist. Dies kann als gewollt gelten. Im Sinne der Transparenz von Entscheidungen soll die Durchsetzung der Befangenheitsregelungen nach § 20 und 21 Verwaltungsverfahrensgesetz erleichtert werden. Die bestehenden Regelungen sollen nicht verändert werden. Einige Bezirksverordnetenversammlungen haben über die Geschäftsordnung bzw. BVV-Beschlüsse eine transparente Regelung in Bezug auf die Wahrung der „Befangenheitsregelung“ gemäß Verwaltungsverfahrensgesetz bzw. Sozialgesetzbuch X beschlossen (z. B. Spandau, Lichtenberg).

Die bisherige Regelung der Veröffentlichung der Angaben lief mit Ende der Wahlperiode aus. Mit der Änderung der GO ist eine dauerhafte Lösung möglich.

Die Bezirksverordneten und Bürgerdeputierten sollten vom BVV-Büro diesbezüglich einen Fragebogen erhalten. Eine Veröffentlichung der Angaben für Bezirksverordnete und Bürgerdeputierte sollte wie in der letzten Wahlperiode über ALLRIS erfolgen.

 
 

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