Auszug - Im I. Halbjahr 2017 zugelassene über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
Gemäß § 19 (3) GO ist die Vorlage des Bezirksamtes zur Kenntnis genommen und wurde vorab in den A. f. HhPVI zur Beratung überwiesen. Die Aussprache wird auf Nachfrage des BzVV nicht beantragt. Es wird folgender Beschluss gefasst: Kenntnisnahme.
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