Auszug - Querparken in der Hallberger Zeile
Der Antrag wurde nach einer Diskussion auf Antrag der CDU noch einmal vertagt. BzStR M. Grunst teilte mit, dass nach Beendigung der Bauarbeiten der Berliner Wasserbetriebe und vorbehaltlich der Witterung eine Parkflächenmarkierung im Sinne des Antrags angeordnet wird. Die Anordnung ist rechtskräftig. Herr Grunst hat auch zugesagt, ein Verwaltungsinternes Schreiben bezüglich dieser Anordnung den Ausschussmitgliedern zuzusenden, was am 12.01.16 auch erfolgte. |
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