Drucksache - VII/1159
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, zu überprüfen, ob ein Querparken in der Hallberger Zeile / Ecke Dornbrunner Straße möglich ist und, wenn ja, die entsprechende Parkmöglichkeit zu genehmigen und die dazugehörigen Straßenschilder anzubringen.
Begründung: In der Hallberger Zeile, in Höhe Hausnummer 10, ist eine größere Ausbuchtung der Fahrbahn, die den Eindruck vermittelt, hier sei Querparken möglich. Daher wird dies auch seit Jahren dort praktiziert. In letzter Zeit haben nun Kontrollen des Ordnungsamtes für Irritationen gesorgt, da die Betroffenen erst so darauf aufmerksam gemacht wurden, dass dies an der Stelle nicht zulässig ist. Der Antrag zielt darauf ab, die gängige Praxis, die bisher zu keinerlei Problemen führte, in eine legale Form zu gießen. |
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