Drucksache - VII/0260  

 
 
Betreff: Planungsrechtliche Sicherung nach § 125 Abs. 2 BauGB zur Herstellung der Planstraßen „Wasserstraße“ und „Uferstraße“ und der öffentlichen Parkanlage / Ufergrünzug im Geltungsbereich des Bebauungsplans XV-64bb im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Niederschöneweide.
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:0144/12/12
 Ursprungaktuell
Initiator:BABzVV
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Tiefbau Empfehlung
12.09.2012 
10. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Tiefbau ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
27.09.2012 
12. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)  (0144/12/12)
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung, 04.09.2012, BA
Beschlusempfehlung, 12.09.2012, StaT
Beschluss, 27.09.2012, BzVV

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin beschließt:

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin beschließt:

 

1.              Die Herstellung der Erschließungsanlagen erfolgt auf der Grundlage des § 125 Abs. 2 BauGB.

 

2.              Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt die Herstellung der Erschließungs-anlagen gemäß den Anlagen 1, 2 und 3 zum BA-Beschluss Nr. 102/12.

 
 

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