Drucksache - VII/0260
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin beschließt:
1. Die Herstellung der Erschließungsanlagen erfolgt auf der Grundlage des § 125 Abs. 2 BauGB.
2. Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt die Herstellung der Erschließungs-anlagen gemäß den Anlagen 1, 2 und 3 zum BA-Beschluss Nr. 102/12. |
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