Drucksache - VII/0130
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, bis Ende Oktober 2012 die benutzungspflichtigen Radwege des Bezirkes wie gesetzlich vorgeschrieben auf ihre Eignung und Rechtmäßigkeit zu überprüfen und der BVV einen Prüfbericht vorzulegen. Sollte eine Überprüfung bis zu diesem Zeitpunkt nicht möglich sein, sollte die Anordnung der Benutzungspflicht überall dort aufgehoben werden, wo die Rechtmäßigkeit der Anordnung bis zu diesem Zeitpunkt nicht überprüft werden konnte.
Begründung: Mit der sogenannten Radfahrernovelle der Straßenverkehrsordnung sowie der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO, die am 1. September 1997 in Kraft trat, wurden Sicherheits- und Qualitätskriterien eingeführt, die bestimmen, ab wann die Straßenverkehrsbehörden die Benutzungspflicht eines Radweges anordnen dürfen. Gleichzeitig wurde angeordnet, dass eine bestehende Benutzungspflicht bis zum 3. Oktober 1998 anhand der Qualitäts- und Sicherheitskriterien überprüft werden muss. Nachdem diese Frist nun um das 13-fache überschritten wurde und, wie vom BA in Beantwortung der Mündlichen Anfrage Nr. 92 in der BVV-Sitzung VII/6 am 9.3.2012 erklärt wurde, auch kein Termin in Aussicht gestellt werden kann, zu dem diese Überprüfungen abgeschlossen werden können, möge das BA die nun schon so lange rechtswidrigen Anordnungen beenden.
Änderungsantrag (PIRATEN, B'90Grüne vom 06.03.2014): Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die benutzungspflichtigen Radwege des Bezirkes wie gesetzlich vorgeschrieben auf ihre Eignung und Rechtmäßigkeit überprüft werden.
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