Drucksache - VII/0130  

 
 
Betreff: Prüfung der Radwegebenutzungspflicht
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90Grüne, PIRATENPIRATEN, B'90Grüne
Verfasser:1. Axel W. Sauerteig
2. Volker Schröder
3. René Pönitz
 
Drucksache-Art:AntragÄnderungsantrag
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
29.03.2012 
7. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten Empfehlung
03.05.2012 
5. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten vertagt   
06.09.2012 
8. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten vertagt   
25.10.2012 
9. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten vertagt   
13.02.2014 
21. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten im Ausschuss abgelehnt   
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
06.03.2014 
26. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Anlagen:
Antrag, 19.03.2012, B90Grüne und PIRATEN
Beschlussempfehlung, 13.02.2014, BüOrd
Änderungsantrag, 06.03.2014, PIRATEN, B'90Grüne

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, bis Ende Oktober 2012 die benutzungspflichtigen Radwege des Bezirkes wie gesetzlich vorgeschrieben auf ihre Eignung und Rechtmäßigkeit zu überprüfen und der BVV einen Prüfbericht vorzulegen. Sollte eine Überprüfung bis zu diesem Zeitpunkt nicht möglich sein, sollte die Anordnung der Benutzungspflicht überall dort aufgehoben werden, wo die Rechtmäßigkeit der Anordnung bis zu diesem Zeitpunkt nicht überprüft werden konnte.

 

 

 

Begründung:

Mit der sogenannten Radfahrernovelle der Straßenverkehrsordnung sowie der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO, die am 1. September 1997 in Kraft trat, wurden Sicherheits- und Qualitätskriterien eingeführt, die bestimmen, ab wann die Straßenverkehrsbehörden die Benutzungspflicht eines Radweges anordnen dürfen. Gleichzeitig wurde angeordnet, dass eine bestehende Benutzungspflicht bis zum 3. Oktober 1998 anhand der

Qualitäts- und Sicherheitskriterien überprüft werden muss. Nachdem diese Frist nun um das 13-fache überschritten wurde und, wie vom BA in Beantwortung der Mündlichen Anfrage Nr. 92 in der BVV-Sitzung VII/6 am 9.3.2012 erklärt wurde, auch kein Termin in Aussicht gestellt werden kann, zu dem diese Überprüfungen abgeschlossen werden können, möge das BA die nun schon so lange rechtswidrigen Anordnungen beenden.

 

 

 

Änderungsantrag (PIRATEN, B'90Grüne vom 06.03.2014):

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die benutzungspflichtigen Radwege des Bezirkes wie gesetzlich vorgeschrieben auf ihre Eignung und Rechtmäßigkeit überprüft werden.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/-in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen (ehemals Kleine)