Drucksache - VI/1426
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass das Land Berlin einer Grundgesetzänderung zustimmt, die die Sicherung des Fortbestandes der gemeinschaftlich von Kommune und Arbeitsagentur getragenen Arbeitsgemeinschaften (Argen), das Wahlrecht zur Optionskommune, eine einheitliche Bundesaufsicht über die Optionskommunen und die Schaffung einer eigenen Verwaltungsstruktur für den Bereich SGB II bei der Bundesagentur für Arbeit beinhaltet.
Begründung: Um die Kontinuität der bisherigen Praxis zu bewahren und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Jobcenters Klarheit und Sicherheit zu geben, sollte die inzwischen eingeübte Zusammenarbeit von Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen in den Argen auf eine sichere rechtliche Grundlage gestellt werden. Deshalb ist eine Neuordnung der Jobcenter und damit eine Reform der Betreuung und Vermittlung der Arbeitssuchenden nur über eine Verfassungsänderung möglich. |
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