Drucksache - VI/0040  

 
 
Betreff: Einrichtung eines Ombudsrates im Bezirk
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:zurückgezogen
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUCDU
Verfasser:Felizitas Schwartz 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
16.11.2006 
2. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung überwiesen   
Ausschuss für Soziales und Gesundheit Empfehlung
10.01.2007 
1. (konstituierende) Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vertagt   
14.02.2007 
3. (öfftl., außerordentliche) Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vertagt   
09.05.2007 
6. (öfftl.) Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit im Ausschuss zurückgezogen (Beratungsfolge beendet)   
Anlagen:
Antrag, 06.11.2006, CDU

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, im Rahmen des Errichtungsvertrages der ARGE (Jobcenter Berlin Süd) zwischen der Agentur für Arbeit Berlin Süd und dem Bezirksamt Treptow - Köpenick einen Ombudsrat zu installieren.

 

 

 

Begründung:

Auf Grund der Entwicklung des Jobcenters Berlin Süd (z.B. Fallzahlen, Widersprüche und Klagen) soll das Bezirksamt in Wahrnehmung seiner Pflichten aus dem SGB III gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern die Errichtung eines Ombudsrates vorantreiben.

Der Ombudsrat soll die Arbeit der vorhandenen Gremien des Jobcenter flankierend unterstützen und der kommunalpolischen Verantwortung besser Rechnung tragen.

Abgeleitet von den Aufgaben und Funktionen des Ombudsrates auf Bundesebene sind die Aufgaben vor Ort adäquat zu gestalten. Die Signifikanz der Arbeit des Jobcenters soll damit unterstrichen werden.

 
 

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