Sachverhalt:
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 14.11.2012 - Drucksache Nr. 0147/XIX -:
„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Brücke Ernststraße für den Fahrradverkehr freigegeben wird, sobald diese Teil einer überörtlichen Radroute geworden ist.“
wird gemäß § 13 BezVG berichtet:
Das Bezirksamt hat sich mit einem Schreiben an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz gewandt und folgende Antwort des zuständigen Staatssekretärs erhalten:
„[…] Die Verkehrslenkung Berlin hat dieses Anliegen mit folgendem Ergebnis geprüft:
Der Ernststraßensteg ist gegenwärtig zu Beginn beider Rampen mit Zeichen 239 StVO als Gehweg ausgewiesen. Eine Zulassung des Radverkehrs von beiden Seiten durch ergänzende Anordnung von Zz 1022-10 (Radfahrer frei) setzt eine verkehrssichere und konfliktfreie Nutzung des Ernststraßensteges für den Fuß- und Radverkehr voraus. Diese Voraussetzungen sind jedoch aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht erfüllt. Der Ernstraßensteg ist an den jeweiligen Zu- und Abfahrten lediglich 2,40 m breit und wird durch die beidseitig montierten Geländer auf die tatsächlich zur Verfügung stehende Breite von 2,14 m reduziert.
Die Zu- und Abfahrten verlaufen kreisförmig. Das Einhalten der vorgeschriebenen Schrittgeschwindigkeit ist auf den Rampen abwärtsfahrend schwer zu realisieren. Hinzu kommt, dass durch die kurvige Anlage der Rampen in der Regel durch den Radverkehr keine Ideallinie gefahren werden wird und die ohnehin schon schmale Begegnungsfläche beim Überholen oder Ausweichen von entgegenkommenden Radfahrenden oder zu Fuß Gehenden dadurch noch weiter eingeschränkt werden würde. Die gleichzeitige Nutzung der Rampen durch den Fuß- und Radverkehr in beiden Richtungen hätte unter Berücksichtigung der permanenten Kurvenfahrt daher ein erhöhtes Unfallrisiko auf den Zu- und Abfahrten zur Folge.
Gleichwohl ist auch der geradlinig verlaufende Teil des Steges einem erhöhten Gefährdungspotential unterworfen. Gegenwärtig sind unterschiedlich breite Geländer montiert, so dass tatsächlich nur eine Begegnungsfläche von 2,03 m verbleibt.
Infolge der Anbindung des Wohngebietes an die U-Bahnlinie 6 über diesen Ernstraßensteg nutzen auch zahlreiche zu Fußgehende diese Brücke. Im Interesse der Sicherheit dieser schwächsten Verkehrsteilnehmer ist unter Berücksichtigung der angeführten Gründe der Ernstraßensteg nicht geeignet, um diesen gemäß dem Wunsch Ihrer BVV für den Radverkehr zu Befahrung freizugeben. […]“
Wir bitten, die Drucksache Nr. 0147/XIX damit als erledigt zu betrachten.
Frank BalzerKatrin Schultze-Berndt
BezirksbürgermeisterBezirksstadträtin
Gemäß Konsensliste Kenntnisnahme