Drucksache - 2194/XX
Sachverhalt:
Das Land Berlin hat keine ausreichenden Investitionen im Strandbad Tegel vorgenommen. Der bauliche Zustand verschlechterte sich fortlaufend, die Kosten für eine Sanierung stiegen entsprechend. Letztlich wurde die bestehende Abwasseranlage außer Betrieb genommen und mit Beton verfüllt und dadurch unbrauchbar. Die Gesamtkosten für die Sanierung dürfen nicht allein auf dem privaten Betreiber als Erbbaurechtsnehmer lasten, wenn dieser fortan ein bisher öffentliches Angebot der Daseinsvorsorge übernimmt. Der Senat hat hier finanzielle Hilfestellung in angemessenem Umfang zu leisten. Beschlussvorschlag:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass sich das Land Berlin an den Kosten für die Entsorgung der mit Beton verfüllten und die Herstellung einer zwingend erforderlichen doppelwandigen Abwasseranlage angemessen beteiligt. Darüber hinaus soll ebenfalls eine Kostenbeteiligung für die Instandsetzung und Sanierung von bestehenden Gebäuden, Anlagen und Einrichtungen erfolgen (Restaurant, Kassenhäusschen, Eingangsbereich, Umkleidekabine, Schwimmeisterraum, Lager, Sanitäranlagen, Unterstand, Spielplatz, Tischtennisplatten, Steganlage, Wasserrutsche, Sprungturm).
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