Drucksache - 2033/XX
Sachverhalt:
Die Ausfahrt der Firma August Storck wird täglich sowohl von einer größeren Anzahl von Lieferanten, als auch von Lastkraftwagen für An- und Abtransport von Grundstoffen bzw. von am Standort gefertigten Produkten, sowie von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Firma Storck genutzt. Wenn die drei Parkplätze an der Straße besetzt sind, behindern sie bei der Ausfahrt den ungehinderten Einblick in die Waldstraße.
Beschlussvorschlag: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, in der Waldstraße (in 13403 Berlin), zwischen der Ausfahrt des Discounters Lidl (Waldstraße 14-21) und der Ausfahrt der Firma August Storck, dem direkten westlichen Nachbarn, für insgesamt drei vorhandene Parkplätze ein absolutes Halteverbot anzuordnen.
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