Drucksache - 1721/XX
Sachverhalt:
Mit einem Bebauungsplan legt der Bezirk seine Ziele der baulichen Entwicklung für das Plangebiet verbindlich fest. Neben der vorgesehenen Wohnbebauung können damit auch weitere wichtige Belange, wie die Sicherung der schützenswerten Grünflächen und des Anstaltsfriedhofs, der Umgang mit dem Denkmalschutz, die Einordnung sozialer Infrastruktur sowie die Erschließung geregelt werden. Eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der BVV werden über die Verfahrensschritte sichergestellt. Beschlussvorschlag:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, im Interesse einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zeitnah ein Bebauungsplanverfahren für das Gelände der ehemaligen Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik einzuleiten.
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