Drucksache - 0821/XX-01  

 
 
Betreff: Lärmschutzmaßnahmen bei A111-Sanierung berücksichtigen
Status:öffentlichBezüglich:
0821/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Kenntnisnahme
23.10.2019 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 14.03.2018     - Drucksache Nr. 0821/XX -:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass vor den Sanierungsmaßnahmen an der A111 die Belastung der Anwohner an den angrenzenden Wohngebieten durch den Verkehrslärm geprüft wird, damit die gewonnenen Erkenntnisse noch in die Planungen einfließen und etwaig notwendige Lärmschutzmaßnahmen berücksichtigt werden können.

 

wird gem. § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt ist der Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung gefolgt und hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz um Stellungnahme gebeten. Die zuständige Senatorin hat Folgendes geantwortet:

 

Durch das Land Berlin wurde die DEGES mit der Planung und Baudurchführung der grundhaften Erneuerung/Instandsetzung der A 111 ab der Landesgrenze Berlin/ Brandenburg bis zum Autobahndreieck Charlottenburg einschließlich der Rudolf-Wissell-Brücke beauftragt.

Neben der Ermittlung des Umfangs der erforderlichen baulichen Maßnahmen im Bereich der Strecke und der einzelnen Ingenieurbauwerke werden im Zuge der Projektbearbeitung auch die verkehrlichen Auswirkungen bzw. die Frage nach der Verkehrsverträglichkeit der einzelnen Bauphasen behandelt.

Das derzeit noch in der Bearbeitung befindliche integrierte Verkehrs- und Baukonzept soll dementsprechend eine Antwort auf die Frage „Was kann wie gebaut werden?“ geben. […]

Da es sich bei den Baumaßnahmen auf der Strecke der A 111 voraussichtlich um eine grundhafte Erneuerung im Bestand handeln wird, ist derzeit noch nicht abschätzbar, ob und in welchem Umfang Genehmigungsverfahren entlang des Streckenverlaufs der A 111 erforderlich werden. Nichtsdestotrotz werden im Hinblick auf die weiteren Planungsschritte u.a. Untersuchungen des bestehenden Lärmschutzes und der Lärmbelastung im Abgleich mit den Regelwerken erforderlich.Im Hinblick auf die Überprüfung und Festlegung der Lärmschutzmaßnahmen entlang der    A 111 soll deshalb ein Lärmgutachter einbezogen werden. Entsprechende Ergebnisse sind hierzu frühestens im Jahr 2020 zu erwarten.“

Das Bezirksamt bedauert, dass bis zum heutigen Tage hier kein Konzept der DEGES vorgelegt wurde.

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 0821/XX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

 

Frank BalzerKatrin Schultze-Berndt

BezirksbürgermeisterBezirksstadträtin

 

 

Stammbaum:
0821/XX   Lärmschutzmaßnahmen bei A111-Sanierung berücksichtigen   BVV-Büro   Empfehlung
0821/XX-01   Lärmschutzmaßnahmen bei A111-Sanierung berücksichtigen   Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur   Vorlage zur Kenntnisnahme
 
 

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