Drucksache - 1986/XX
Sachverhalt: Das bereits existierende Halteverbot ist zeitlich begrenzt auf bestimmte Tageszeiten und auch nur von Montag – Freitag gültig. Außerhalb der Verbotszeiten parken dort Fahrzeuge und grenzen damit den fließenden Verkehr auf eine Spur ein. Durch viele vom Eichhorster Weg in den Wilhelmsruher Damm linksabbiegende Fahrzeuge wird der übrige Verkehr massiv behindert, so dass sich etliche Fahrzeuge an der Kreuzung stauen. Dadurch wird nicht nur der fließende Verkehr unnötig behindert, es entsteht durch die Wartezeiten auch eine vermeidbare Umweltbelastung. Beschlussvorschlag:
Das Bezirksamt wird aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass das Halteverbot im Eichhorster Weg / Wilhelmsruher Damm von der Auffahrt Esso-Tankstelle bis zur Kreuzung in Richtung Schorfheidestraße zeitlich unbeschränkt gilt.
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