Auszug - Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplanentwurf 12-54 für eine Teilfläche des Golgatha-Gnaden-Friedhofs, Holländerstraße 36, 36 A sowie einen Abschnitt der Holländerstraße im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Reinickendorf  

 
 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
TOP: Ö 7.43
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beschlussart: überwiesen
Datum: Mi, 23.10.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal Rathaus Reinickendorf (Zi. 337, Altbau),
Ort: Eichborndamm 215 (Eingang: Antonyplatz 1), 13437 Berlin
Zusatz: Ältestenrat am Montag dem 21.10.2019, 17 Uhr, Raum 338
2157/XX Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplanentwurf 12-54 für eine Teilfläche des Golgatha-Gnaden-Friedhofs, Holländerstraße 36, 36 A sowie einen Abschnitt der Holländerstraße im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Reinickendorf
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung u. Umwelt 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung und Umwelt 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 03.09. 2019 beschlossen:

 

  1. Dem Bericht über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplanentwurf 12-54 wird zugestimmt.
  2. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Bebauungsplanentwurf 12-54 wird durch den Fachbereich Stadtplanung und Denkmalschutz durchgeführt.
  3. Die durch den städtebaulichen Vertrag zu sichernde finanzielle Beteiligung (842.268 €) des Projektträgers – der von ihm ausgelöste Folgebedarf an Grundschulplätzen – wird dem Neubau der Grundschule an der Thurgauer Straße zugeordnet.
  4. Die aus der Anlage ersichtliche Vorlage - Drucksache Nr. 2157/XX - ist der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnisnahme vorzulegen.

 

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister

 

Gemäß Konsensliste Kenntnisnahme

Gemäß Konsensliste Überweisung an den Ausschuss für Stadtplanung, -entwicklung, Denkmalschutz, Umwelt und Natur


 

 
 

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