Drucksache - 2276/XX  

 
 
Betreff: Sind nun Schüler Opfer des unverhältnismäßigen Gesundheitsschutzes
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfD-NeuköllnAfD-Neukölln
Verfasser:Schröter, SteffenSchröter, Steffen
Drucksache-Art:Große Anfrage 1Große Anfrage 1
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
28.04.2021 
58. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
19.05.2021 
59. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin (offen)     
26.05.2021 
Fortsetzung der 59. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
31.05.2021 
60. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
14.06.2021 
61. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
23.06.2021 
62. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
18.08.2021 
63. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Große Anfrage vertagt 1
Große Anfrage vertagt 2
Große Anfrage vertagt 3
Große Anfrage vertagt 4
Große Anfrage vertagt 5
Große Anfrage beantwortet
Antwort 2276/XX

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wie viele Schüler wurden ab dem 19.04.2021 im Rahmen der Testpflicht in der Schule positiv getestet und wurden der Schule verwiesen?
  2. Wurden Einwilligungserklärungen von den Eltern für die Tests vorher eingeholt?
  3. Wie wird der Schulpflicht Rechnung getragen oder erwachsen Schülern Nachteile, wenn Schüler sich nicht testen lassen wollen?
  4. Wie viele Klagen/Widersprüche gegen die Testpflicht in den Klassenräumen sind anhängig?
  5. Wie umgeht das Bezirksamt Neukölln eine mögliche Stigmatisierung von positiv getesteten Schülern, wenn diese Schüler nach Hause geschickt werden und mehrere Wochen an dem Schulunterricht nicht teilnehmen können?
 
 

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