Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 2215/XX
Der Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, durch geeignete bauliche Maßnahmen (z.B. Poller) oder eine Umgestaltung der Grünbepflanzung das Querparken auf der Grünfläche entlang des Trusewegs, sowie im Grünanlagen-Zugang ggü. Truseweg 4-6 und der Zufahrt zur Grünanlage vom Weigandufer aus zu unterbinden.
Begründung: In letzter Zeit hat sich am Beginn des Trusewegs (Ecke Werrastraße) Querparken auf der Grünfläche sowie in Zugang und in der Zufahrt Weigandufer/Ecke Truseweg etabliert, obwohl entlang der Grünanlage nur Längsparken entlang der Fahrbahn zulässig ist. Durch das Querparken reichen die Fahrzeuge bis direkt an den Baum- und Strauchbestand heran und der umliegende Boden wird verdichtet und verunreinigt; die Zugänge und Zufahrten müssen selbstverständlich für Fußgänger*innen sowie insbesondere auch für Einsatzfahrzeuge freigehalten werden.
-Schlussbericht-
Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 14.06.2021 ist das Bezirksamt gebeten worden, durch geeignete bauliche Maßnahmen oder eine Umgestaltung der Grünpflanzungen das Querparken auf der Grünfläche entlang des Trusewegs, sowie im Grünanlagen-Zugang ggü. Truseweg 4-6 und der Zufahrt zur Grünanlage vom Weigandufer aus zu unterbinden.
Das Bezirksamt hat in diesem Zusammenhang eine Firma beauftragt, einen Zaun entlang des Trusewegs zu bauen, der das Parken auf der Grünfläche verhindert. Die Maßnahme wurde im August 2021 umgesetzt.
Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.
Berlin-Neukölln, 14.04.2023
Martin Hikel Jochen Biedermann Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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