Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 1471/XX
Der Geschäftsordnungsausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen, den § 11 („Beteiligung der Fraktionen „) ihrer Geschäftsordnung wie folgt zu ergänzen:
3. Die Mitglieder einer Gruppe sind berechtigt, in mindestens zwei Ausschüssen ihrer Wahl mit Rede- und Antragsrecht, jedoch ohne Stimmrecht, teilzunehmen, dies gilt nicht für den Jugendhilfeausschuss.
Die Nummerierung der folgenden Absätze ändert sich entsprechend.
Begründung: Durch die vorgeschlagene Änderung wird die Mitwirkung von Gruppen an Entscheidungsprozessen der BVV gegenüber fraktionslosen Bezirksverordneten gestärkt. |
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