Drucksache - 1471/XX  

 
 
Betreff: Beteiligung von Gruppen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Gr. FDPGeschäftsordnung
Verfasser:Wittke, FranzSchulze, Karsten
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
11.09.2019 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Geschäftsordnungsausschuss Anhörung
19.09.2019    7. nichtöffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses      
Bezirksverordnetenversammlung Beschluss
30.10.2019 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
27.11.2019 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Überweisung GOA
Ausschuss Beschluss
Beschlussempfehlung vertagt
Beschluss

Der Geschäftsordnungsausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen, den § 11 („Beteiligung der Fraktionen „) ihrer Geschäftsordnung wie folgt zu ergänzen:

 

3. Die Mitglieder einer Gruppe sind berechtigt, in mindestens zwei Ausschüssen ihrer Wahl mit Rede- und Antragsrecht, jedoch ohne Stimmrecht, teilzunehmen, dies gilt nicht für den Jugendhilfeausschuss.

 

Die Nummerierung der folgenden Absätze ändert sich entsprechend.

 

Begründung: Durch die vorgeschlagene Änderung wird die Mitwirkung von Gruppen an Entscheidungsprozessen der BVV gegenüber fraktionslosen Bezirksverordneten gestärkt.

 
 

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