Drucksache - 1460/XX  

 
 
Betreff: Schrottimmobilie in der Nogatstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfDAfD
Verfasser:Schröter, SteffenSchröter, Steffen
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
28.08.2019 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Mündliche Anfrage
Antwort 1460/XX + 1468/XX

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche Maßnahmen aus dem Wohnungsaufsichtsgesetz (WoAufG)

(- Unangemeldetes Aufsuchen der Schrottimmobilie,

 - Instandsetzung einer Wohnung nach § 3 WoAufG,

 - Beseitigung mangelhafter Wohnverhältnisse nach § 4 WoAufG,

 - Wohnungen nach § 6 WoAufG für unbewohnbar erklärt,

 - Räumung einer Wohnung nach § 7 WoAufG verlangt, weil diese überbelegt war,

 - die Instandsetzung eines Gebäudes nach § 8,9 WoAufG,

 - Nachprüfungen nach § 10a WoAufG durch die Behörde oder Sachverständige,

 - Ordnungswidrigkeiten nach § 13 WoAufG und

 - Maßnahmen gegen horrende Mietpreise)

hat das Bezirksamt Neukölln in dem Haus in der Nogatstraße angeordnet?

 

  1. Aus welchen Gründen haben welche bisherigen Maßnahmen des Bezirksamtes Neukölln gegen die illegale Müllablagerung, Lärm und Überbelegung von Wohnraum mit Armutsmigranten in der Nogatstraße versagt?
 
 

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