Drucksache - 1460/XX
Ich frage das Bezirksamt:
(- Unangemeldetes Aufsuchen der Schrottimmobilie, - Instandsetzung einer Wohnung nach § 3 WoAufG, - Beseitigung mangelhafter Wohnverhältnisse nach § 4 WoAufG, - Wohnungen nach § 6 WoAufG für unbewohnbar erklärt, - Räumung einer Wohnung nach § 7 WoAufG verlangt, weil diese überbelegt war, - die Instandsetzung eines Gebäudes nach § 8,9 WoAufG, - Nachprüfungen nach § 10a WoAufG durch die Behörde oder Sachverständige, - Ordnungswidrigkeiten nach § 13 WoAufG und - Maßnahmen gegen horrende Mietpreise) hat das Bezirksamt Neukölln in dem Haus in der Nogatstraße angeordnet?
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