Drucksache - 1280/XX
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
a) Der vom Stadtentwicklungsamt -Fachbereich Stadtplanung- aufgestellte Bebauungsplan XIV-60 vom 30. Mai 2017 mit Deckblatt vom 04.09.2018 für das Gelände zwischen Mohriner Allee, Buckower Damm und Neukölln-Mittenwalder-Eisenbahn, das Grundstück Mohriner Allee 25 sowie Abschnitte der Mohriner Allee und des Buckower Dammes sowie der Neukölln-Mittenwalder-Eisenbahn im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz, sowie der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans XIV-60 (siehe Anlage) werden nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl.S. 578), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Dezember 2017 (GVBl. S. 664) sowie §12 Abs. 2 Nr. 4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. 692) beschlossen. b) Der Bebauungsplan soll vom Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden und tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft. c) Gleichzeitig beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der öffentlichen Auslegung, wie unter Punkt III 4.9 der anliegenden Begründung beschrieben. d) Nach Festsetzung des Bebauungsplans XIV-60 ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.
Berlin-Neukölln, den
___________________ _____________________ Hikel Biedermann Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
-Schlussbericht-
Der Bebauungsplan XIV-60 vom 30.05.2017 mit Deckblatt vom 04.09.2018 für das Gelände zwischen Mohriner Allee, Buckower Damm und Neukölln-Mittenwalder-Eisenbahn, das Grundstück Mohriner Allee 25 sowie Abschnitte der Mohriner Allee und des Buckower Dammes sowie der Neukölln-Mittenwalder-Eisenbahn im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz, festgesetzt worden.
Die Verordnung ist am 18. April 2019 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 12 auf Seite 259 verkündet worden.
Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (Drs.Nr. 1280/XX) als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den 28. Mai 2019
___________________ _____________________ Hikel Biedermann Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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