Drucksache - 0499/XX
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin stellt gem. § 28 i.V.m. § 185 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) eine Vorschlagsliste von mindestens 60 Personen auf, die als ehrenamtliche Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht Berlin für die Amtsperiode ab 1. Januar 2019 vom Ausschuss zur Wahl von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern gewählt werden sollen.
Aufstellung und Verfahren:
Insgesamt wurden von allen Bewerberinnen und Bewerbern die Fragebögen zur Prüfung der Wahlvoraussetzungen abgefordert.
Die insgesamt 60 Personen wurden in der beiliegenden Vorschlagsliste zusammengestellt. Auf Wunsch des Verwaltungsgerichts wurde kenntlich gemacht, welche Personen sich freiwillig zur Wahl aufstellen ließen.
Für die Aufnahme der Personen in die Vorschlagslisten ist die Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl der Bezirksverordnetenversammlung erforderlich. Bei der Aufstellung der Vorschlagsliste sind die entsprechenden Vorschriften in der Verwaltungsgerichtsordnung besonders beachtet worden. |
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