Drucksache - 0256/XX
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt möge prüfen, wie für Linksabbieger aus der Hugo-Heimann-Straße die Einsicht in den Kölner Damm verbessert werden kann. Gegebenenfalls ist durch bauliche Maßnahmen zu verhindern, dass zu dicht an der Kreuzung (verkehrswidrig) geparkt werden kann.
-Schlussbericht-
Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 19.07.2017 ist das Bezirksamt gebeten worden, zu prüfen, wie für Linksabbieger aus der Hugo-Heimann-Straße die Einsicht in den Köllner Damm verbessert werden kann. Gegebenenfalls ist durch bauliche Maßnahmen zu verhindern, dass zu dicht an der Kreuzung (verkehrswidrig) geparkt werden kann.
Die Straßenverkehrsbehörde hat die Situation vor Ort geprüft und sieht im Ergebnis keine Notwendigkeit an der Stelle durch bauliche Maßnahmen tätig zu werden. Die Polizeidirektion 4, vormals Direktion 5, hat keine Gefahrensituation vor Ort ausmachen können. Dem Ordnungsamt lagen und liegen keine Beschwerden vor. Bei mehreren Begehungen vor Ort konnten keine Auffälligkeiten festgestellt werden.
Der zuständige Ausschuss für Verkehr und Tiefbau wurde am 13.09.2023 über die Ergebnisse der Prüfung informiert und äußerte keine Einwände für einen entsprechenden Schlussbericht. Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.
Berlin-Neukölln, 23.10.2023
Martin Hikel Jochen Biedermann Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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