Drucksache - 0066/XX
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Ergänzung §25 Abs. 1 um folgenden Satz: „Eine Große Anfrage besteht ausschließlich aus bis zu fünf Fragen, es werden in der Drucksache keine Kommentierungen zugelassen.“
Ursprungstext: Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Ergänzung §25 Abs. 1 um folgenden Satz: “Die Anzahl der Fragen in einer Anfrage ist auf höchstens fünf beschränkt.” |
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