Drucksache - 0020/XX
Der Ausschuss empfiehlt die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt gemäß Artikel 88 Abs. 2 VvB sowie § 37 Abs. 7 und § 38 Abs. 1 LHO nachträglich die vom Bezirk Neukölln in der anliegenden Nachweisung enthaltenen Haushaltsüberschreitungen in folgender Aufteilung:
überplanmäßige Ausgaben 5.615.637,59 EURO
außerplanmäßige Ausgaben 9.119.712,90 EURO
Verpflichtungsermächtigungen 0,00 EURO
Begründung
Im Laufe des Haushaltsjahres 2015 sind Finanzierungsnotwendigkeiten entstanden, für die im Haushaltsplan keine oder keine ausreichenden Ausgaben veranschlagt waren.
Soweit in diesen Fällen kein Ausgleich durch Einsparungen an anderer Stelle im Wege der Deckungsfähigkeit (§ 20 LHO) oder durch Bereitstellung von Bewilligungsmitteln (§ 37 Abs. 6 LHO) möglich war, mussten über- oder außerplanmäßige Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) zugelassen werden.
Die anliegende Nachweisung enthält die Einzelsachverhalte und Begründungen zu den tatsächlich geleisteten Haushaltsüberschreitungen.
Rechtsgrundlagen:
Artikel 88 Abs. 2 der Verfassung von Berlin, § 37 Abs. 4 und Abs. 7 Satz 1 , § 38 Abs. 1 LHO, § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind Bestandteil des Haushaltser- gebnisses 2015.
Personalwirtschaftliche Auswirkungen: Keine
Berlin-Neukölln, den 2016
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Dr. Giffey Bezirksbürgermeisterin
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