Drucksache - 1667/XIX  

 
 
Betreff: Sonderfonds zur Ausübung des Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDStadtentwicklung
  Biedermann, Jochen
Drucksache-Art:EntschließungEntschließung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
13.07.2016 
53. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Änderungsantrag der Grünen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, an den Berliner Senat heranzutreten und
sich dafür einzusetzen, dass dieser die Bezirke strukturell und
finanziell durch die Errichtung eines Ankauffonds zur Ausübung des Vorkaufsrechts bei strategisch bedeutsamen und zentralen Grundstücken sowie zwecks Sicherung bezahlbarer Mieten unterstützt. Auf diesen Ankauffonds könnten die Bezirke, zum Beispiel in Kooperation mit einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft im Ankaufsfall zurückgreifen. Der Senat soll diese Unterstützung in ein Regelverfahren überführen, um eine Gleichbehandlung der Bezirke zu gewährleisten.

Mittlerweile hat der Senat durch den Erlass der Umwandlungsverordnung zum Ausdruck gebracht, dass er nun ebenfalls Handlungsbedarf bei der um sich greifenden Umwandlung von Mietobjekten in Eigentumswohnungen sieht. Genau wie durch die Umwandlungsverordnung könnte der Senat durch einen schnell verfügbaren Ankauffonds Milieuschutzgebiete wieder zu einem wirksamen Instrument der Stadtentwicklungspolitik machen.

Vorreiter hierbei sind Hamburg und München, die zwar nur wenige Häuser tatsächlich kaufen, jedoch eine glaubwürdige Option für einen solchen Aufkauf zum Verkehrswert aufgebaut haben. Deshalb können in den meisten Fällen mit Eigentümerinnen und Eigentümern sogenannte Abwendungsvereinbarungen ausgehandelt werden, die den Mieterinnen und Mietern Schutzrechte sowie preiswerte Mieten gewähren, die ohne diese Möglichkeit - bei einem normalen Verkauf - nicht gesichert werden könnten. Der Kauf durch die öffentliche Hand und zum Verkehrswert wird durch diese Vereinbarungen abgewendet, im Gegenzug verpflichten sich die Eigentümerinnen und Eigentümer zu mehr Mieterschutz.

Wichtig bei der Wahrnehmung des Vorkaufsrechts und der Errichtung des Fonds ist die Ausgestaltung der Verfahren und Geschwindigkeit der Mittelfreigabe. Soll ein glaubwürdiges Ankaufszenario aufgebaut werden, muss der Fonds über Entscheidungsmechanismen verfügen, die die Untersetzung einer Finanzierung innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Zweimonatsfrist zur Ausübung des Vorkaufsrechts möglich macht. Für alle anderen notwendigen Schritte muss ebenfalls noch genügend Zeit verbleiben, weshalb die reine Entscheidung zur Finanzierung deutlich schneller erfolgen können muss. Auf diese Weise würden die Bezirke mit Hilfe des Landes in die Lage versetzt, die notwendige Finanzierung für einen Aufkauf innerhalb der gesetzlichen Fristen sicherstellen zu können. Bisher ist dies aus mangelnden Finanzmitteln der Bezirke und aus haushaltstechnischen Gründen im Regelfall nicht möglich.

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln unterstützt das Bemühen des Senats einen Sonderfonds zur Ausübung des Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten zu schaffen und befürwortet eine zeitnahe Einrichtung.

 

 
 

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