Drucksache - 1603/XIX
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich an allen erdenklichen Stellen, insbesondere gegenüber dem Senat und dem Abgeordnetenhaus, dafür einzusetzen, die Zuständigkeiten in der Schulträgerschaft weiterhin dezentral und somit bürgernah zu erhalten.
-Schlussbericht-
Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt gebeten, sich an allen erdenklichen Stellen, insbesondere gegenüber dem Senat und dem Abgeordnetenhaus, dafür einzusetzen, die Zuständigkeiten in der Schulträgerschaft weiterhin dezentral und somit bürgernah zu erhalten.
Hierzu stellt das Bezirksamt fest, dass es derzeit keine konkreten Bestrebungen gibt, die im Schulgesetz für das Land Berlin (Teil VIII – Schulverwaltung) festgeschriebenen Bestimmungen zur Schulträgerschaft zu ändern.
Das Bezirksamt sieht die Drucksache daher als erledigt an.
Berlin-Neukölln, 17.01.2023
Martin Hikel Karin Korte Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin |
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