Drucksache - 1401/XIX
Die Bezirksverordnetenversammlung wählt die in der beigefügten Liste aufgeführten
Sozialkommissionsmitglieder
für die nächsten 4 Jahre wieder zu Sozialpflegern/innen.
Begründung: Die Mitglieder der Sozialkommissionen werden für die Dauer von 4 Jahren gewählt. Die neue Amtszeit endet am 30.09.2019.
Die in der beigefügten Liste aufgeführten Sozialkommissionsmitglieder erfüllen die Voraussetzungen; sie besitzen für eine moderne Sozialhilfe in der Vielgestaltung ihrer heutigen Aufgaben Verständnis und Aufgeschlossenheit. Sie haben in ihrer bisherigen Amtszeit den sich aus der Praxis ergebenden Anforderungen entsprochen.
Rechtsgrundlage: Allgemeine Anweisung über den Ehrenamtlichen Dienst im sozialen Bereich vom 19.09.2006.
Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Zahl der zu wählenden Sozialkommissionsmitglieder hält sich im bisherigen Umfange. Für ihre Entschädigung sind im Kapitel 3930/412 01 ausreichende Mittel vorhanden.
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