Drucksache - 1377/XIX
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
a) Der vom Stadtentwicklungsamt -Fachbereich Stadtplanung- aufgestellte Bebauungsplan 8-52a für die Grundstücke Pfauenkehre 1A sowie 3-6 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Rudow sowie der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 8-52a (siehe Anlage) werden nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl.S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2015 (GVBl. S. 283) sowie §12 Abs.2 Nr.4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 2) beschlossen.
Der Bebauungsplan soll im Anschluss vom Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden.
b) Gleichzeitig beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der öffentlichen Auslegung, wie unter Punkt III 4.4 der anliegenden Begründung beschrieben.
c) Nach Festsetzung des Bebauungsplans 8-52a ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.
Berlin-Neukölln, den _______________________________________ Dr. GiffeyBlesing BezirksbürgermeisterinBezirksstadtrat
____ Der Bebauungsplan 8-52a für die Grundstücke Pfauenkehre 1A sowie 3-6 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Rudow ist am 23.09.2015 durch Rechtsverordnung des Bezirksamtes Neukölln festgesetzt worden.
Die Verordnung ist am 20.10.2015 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 21 auf Seite 370 verkündet worden.
Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (Drs.Nr. 1377/XIX) als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den 5.11.2015
________________________________________ Dr. GiffeyBlesing BezirksbürgermeisterinBezirksstadtrat |
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