Drucksache - 1377/XIX  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 8-52a ("Pfauenkehre")
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt 
  Blesing, Thomas
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
23.09.2015 
44. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
09.12.2015 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
8-52a_begruendung
8-52a_pl
8-52a_rvo
8-52a_vorblatt
Vorlage zur Beschlussfassung
Beschluss
Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

a)   Der vom Stadtentwicklungsamt -Fachbereich Stadtplanung- aufgestellte Bebauungsplan 8-52a für die Grundstücke Pfauenkehre 1A sowie 3-6 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Rudow sowie der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 8-52a (siehe Anlage) werden nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl.S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2015 (GVBl. S. 283) sowie §12 Abs.2 Nr.4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 2) beschlossen.

 

Der Bebauungsplan soll im Anschluss vom Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden.

 

b)   Gleichzeitig beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der öffentlichen Auslegung, wie unter Punkt  III  4.4 der anliegenden Begründung beschrieben.

 

c)   Nach Festsetzung des Bebauungsplans 8-52a ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.

 

Berlin-Neukölln, den

_______________________________________

Dr. GiffeyBlesing

BezirksbürgermeisterinBezirksstadtrat

 

 

 

____

Der Bebauungsplan 8-52a für die Grundstücke Pfauenkehre 1A sowie 3-6 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Rudow ist am 23.09.2015 durch Rechtsverordnung des Bezirksamtes Neukölln festgesetzt worden.

 

Die Verordnung ist am 20.10.2015 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 21 auf Seite 370 verkündet worden.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung

(Drs.Nr. 1377/XIX) als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 5.11.2015

 

________________________________________

Dr. GiffeyBlesing

BezirksbürgermeisterinBezirksstadtrat

 
 

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