Drucksache - 1267/XIX
Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln vom 16.07.2015 wurde das Bezirksamt um Prüfung gebeten, eine Anlaufstelle zu schaffen, die sich mit Fragen von gleichgeschlechtlichen Lebensweisen (LSBTI = Lesben/Schwule/Bi-/Trans-/Inter-sexuelle) beschäftigt und Hilfen anbietet. Das Bezirksamt hat nunmehr festgelegt, dass die bezirkliche Gleichstellungsbeauftragte Anlaufstelle in diesen Fragen sein wird. Sie wird jedoch ausschließlich als Schnittstelle der Weitervermittlung fungieren und keine Beratungsstelle sein. Letzteres verbietet sich durch die gesetzlich festgeschriebenen Aufgaben der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten nach § 21 Landesgleichstellungsgesetz (LGG). Das Bezirksamt will sich jedoch diesem Thema nicht verschließen und ratsuchenden Bürger_innen zumindest inhaltlich versierte Anlaufstellen in der Stadt benennen, die es in adäquater Anzahl im Stadtgebiet bereits gibt.
Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung als erledigt an.
Berlin-Neukölln, 04.01.2016
___________________ Dr. Giffey Bezirksbürgermeisterin
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Das Bezirksamt wird um Prüfung gebeten, in welchem Rahmen auf Bezirksebene eine Anlaufstelle geschaffen werden kann, die sich mit Fragen von gleichgeschlechtlichen Lebensweisen (LSBTI = Lesben/Schwule/Bi-/Trans-/Inter-sexuelle) beschäftigt und Hilfen anbietet.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird gebeten, auf Bezirksebene eine Anlaufstelle zu schaffen, die sich mit Fragen von gleichgeschlechtlichen Lebensweisen (LSBTI = Lesben/Schwule/Bi-/Trans-/Inter-sexuelle) beschäftigt und Hilfen anbietet.
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