Drucksache - 1186/XIX  

 
 
Betreff: Verein Islamische Gemeinschaft e.V. wegen islamistischer Hetze verbieten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBA/FinWi
  Dr. Giffey, Franziska
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
   Beteiligt:SPD
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
25.02.2015 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
07.12.2016 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
25.01.2017 
3. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
22.02.2017 
4. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Beschluss
VzK SB
VzK SB vetagt
VzK SB vertagt 2
Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, den Verein Islamische Gemeinschaft Berlin e.V. bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zu verbieten. Parallel hierzu soll sich das Bezirksamt bei den zuständigen Stellen dafür einsetzen, dass dem Verein der rechtliche Status der Gemeinnützigkeit aberkannt wird.

 

 

Unter Hinweis darauf, dass es nicht hingenommen werden kann, dass dieser Moscheeverein immer wieder gewaltverherrlichende sowie menschen- und frauenverachtende Äußerungen in seinen Predigten propagiert und in die Öffentlichkeit trägt, hat das Bezirksamt Herrn Senator Henkel im Februar 2015 um Prüfung gebeten, inwieweit die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Verbot des Vereins Islamische Gemeinschaft Berlin e. V. als Trägerverein der Al-Nur-Moschee vorliegen. Die Ergebnisse des Prüfverfahrens liegen bis dato nicht vor.

 

Das Bezirksamt ist nach wie vor der Ansicht, dass der Staat hier konsequent reagieren und der Verbreitung dieser unerträglichen menschenunwürdigen Hasspredigten Schranken setzen muss. Insoweit kann es seine Irritation über die Dauer und Intransparenz des Prüfverfahrens nicht verhehlen.

 

Das Bezirksamt sieht hiermit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 02.09.2016

 

 

 

 

Dr. Franziska Giffey

Bezirksbürgermeisterin

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

BVV-Büro Neukölln

Zimmer: A 201

Verkehrsanbindungen

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung

an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen

an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen