Drucksache - 0885/XIX
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass in der Stubenrauchstraße in Höhe der Einmündungsbereiche des Glockenblumenweges bzw. des Ehrenpreisweges, eine für die Fußgänger bzw. Schülerinnen und Schüler der Umgebung geeignete Querungshilfe in Form eines Zebrastreifens geschaffen wird, die die beiden Haltestellen der BVG-Busse und die gegenüberliegenden Fußgängerwege miteinander verbindet, denn weitere Fußgänger-Schutzbereiche (Ampelanlagen) sind erst wieder an den Kreuzungen mit der Kanalstraße bzw. Neuköllner Straße in größerer Entfernung erreichbar.
Ursprungsantrag: Das Bezirksamt wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass in der Stubenrauchstraße in Höhe der Einmündungsbereiche des Glockenblumenweges bzw. des Ehrenpreisweges, eine für die Fußgänger bzw. Schülerinnen und Schüler der Umgebung geeignete Querungshilfe geschaffen wird, die die beiden Haltestellen der BVG-Busse und die gegenüberliegenden Fußgängerwege miteinander verbindet, denn weitere Fußgänger-Schutzbereiche (Ampelanlagen) sind erst wieder an den Kreuzungen mit der Kanalstraße bzw. Neuköllner Straße in größerer Entfernung erreichbar.
Die Zuständigkeit für die Umsetzung des Beschlusses obliegt der Verkehrslenkung Berlin (VLB). Das Bezirksamt hat sich bei der VLB für die Durchführung des Beschlusses eingesetzt. Die VLB hat die Anregung jedoch nicht aufgegriffen.
Das Bezirksamt sieht hiermit den Beschluss der BVV als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den 01.09.2016
Dr. Franziska Giffey Bezirksbürgermeisterin
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