Drucksache - 0762/XIX
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung wählt die in der begefügten Liste aufgeführten Bürger/-in zum/zur ehrenamtlichen Sozialpfleger/-in:
Begründung: Nach der Allgemeinen Anweisung über den Ehrenamtlichen Dienst im sozialen Bereich vom 19.09.2006 sind die Sozialkommissionen mit einer Amtsdauer von 4 Jahren zu bilden. Die Amtsdauer endet am 30.09.2018. Im Verwaltungsbezirk Neukölln besteht in verschiedenen Sozialkommissionen der Bedarf, weitere Sozialpfleger einzusetzen.
Die Abteilung Soziales hat die/den genannte/n Bewerber/-in auf ihre Eignung für das Ehrenamt geprüft.
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