Drucksache - 0086/XIX
Die Abgabe landeseigener Grundstücke an landeseigene Wohnungsbaugesellschaften ist Standard. Alle landeseigenen Grundstücke, die für Wohnungsbau geeignet sind und nicht für andere Zwecke benötigt werden, werden den landeseigenen Gesellschaften angeboten. Diese bekommen die Grundstücke im Rahmen eines Einbringungs-vertrages übertragen. Den eigentlich zu erzielenden Verkehrswert müssen die Gesellschaften dann in Form von bezahlbarem Wohnraum analog der Förderrichtlinien umsetzen.
Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss als erledigt an. Berlin-Neukölln, den . November 2015Bezirksamt Neukölln von Berlin
Dr. GiffeyBlesing Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass für die Schaffung von Neubauwohnungen landeseigene Grundstücke an landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften zu günstigen Konditionen zur Verfügung gestellt werden.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass für die Schaffung von Neubauwohnungen landeseigene Grundstücke an landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften sowie an private Investoren zu günstigen Konditionen zur Verfügung gestellt werden.
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